– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 unter anderem folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Broich Nr. 9 “ Hippotherapie “ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine therapeutische Reitanlage südlich des Schlosses Halberg schaffen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Ziel und Zweck der Planung
Es liegt ein Antrag vor, auf den Plangebietsflächen eine Reithalle und eine Außenreitfläche für einen Reittherapiebetrieb zu errichten. Die bisherigen Räumlichkeiten des Betriebes wurden gekündigt, so dass nun eine neue Fläche gefunden werden muss.
Die Plangebietsflächen befinden sich im Eigentum des Antragsstellers und sind auch hinsichtlich ihrer Größe und Lage zur Errichtung des Therapiezentrums geeignet. Die Flächen befinden sich im Übergang zum bisherigen Außenbereich der Ortslage Broich. Das Grundstück ist im vorderen Bereich mit einem Wohnhaus bebaut, das erhalten bleibt. Im hinteren Bereich werden die Flächen als Gartenfläche und als Weideland genutzt. Die Gartenflächen sollen für den Bau der Halle genutzt werden, das Weideland als Außenreitfläche.
Ziel der Planung ist somit die Schaffung von Planungsrecht für einen Betrieb des therapeutischen Reitens samt Außenreitflächen. Bisher befindet sich das Plangebiet teilweise im Außenbereich, teilweise in einem Mischgebiet. Demnach besteht ein Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Da das Grundstück nach dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Jülich als gemischte Baufläche bzw. öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage dargestellt ist, ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Es wird beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren (mit frühzeitiger Beteiligung und Offenlage) durchzuführen. Die Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen zur Verfahrensbeschleunigung im Parallelverfahren erfolgen.
Das Plangebiet zum Bebauungsplan Nr. 9 „Hippotherapie“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:
Wesentliche Planungsalternativen
Die benötigte Reithalle ließe sich auch auf anderen Flächen errichten, die jedoch in der Verfügung der Vorhabenträger stehen. Somit existieren zum Plangebiet keine vollwertigen Alternativen. Eine andere Stellung auf dem Grundstück ist aufgrund des Platzbedarfs nicht möglich. Somit kommt als Planungsalternative nur die Nullvariante in Frage.
Frühzeitige Beteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 9 „Hippotherapie“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von
Montag, 05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019
bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, bis -261oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 05.08.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Jülich, 12.07.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
BekanntmachungsanordnungDer Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich vom 27.06. 2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Broich Nr. 9 „Hippotherapie“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, 11.07.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs