Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bebauungsplan Broich Nr. 9  “ Hippotherapie „

Bebauungsplan Broich Nr. 9  “ Hippotherapie „

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017

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– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und  Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 unter anderem folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Broich Nr. 9 “ Hippotherapie “ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine therapeutische Reitanlage südlich des Schlosses Halberg schaffen.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Ziel und Zweck der Planung

Es liegt ein Antrag vor, auf den Plangebietsflächen eine Reithalle und eine Außenreitfläche für einen Reittherapiebetrieb zu errichten. Die bisherigen Räumlichkeiten des Betriebes wurden gekündigt, so dass nun eine neue Fläche gefunden werden muss. 

Die Plangebietsflächen befinden sich im Eigentum des Antragsstellers und sind auch hinsichtlich ihrer Größe und Lage zur Errichtung des Therapiezentrums geeignet. Die Flächen befinden sich im Übergang zum bisherigen Außenbereich der Ortslage Broich. Das Grundstück ist im vorderen Bereich mit einem Wohnhaus bebaut, das erhalten bleibt. Im hinteren Bereich werden die Flächen als Gartenfläche und als Weideland genutzt. Die Gartenflächen sollen für den Bau der Halle genutzt werden, das Weideland als Außenreitfläche. 

Ziel der Planung ist somit die Schaffung von Planungsrecht für einen Betrieb des therapeutischen Reitens samt Außenreitflächen. Bisher befindet sich das Plangebiet teilweise im Außenbereich, teilweise in einem Mischgebiet. Demnach besteht ein Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

Da das Grundstück nach dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Jülich als gemischte Baufläche bzw. öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage dargestellt ist, ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Es wird beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren (mit frühzeitiger Beteiligung und Offenlage) durchzuführen. Die Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen zur Verfahrensbeschleunigung im Parallelverfahren erfolgen.

Das Plangebiet zum Bebauungsplan Nr. 9 „Hippotherapie“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:

Wesentliche Planungsalternativen

Die benötigte Reithalle ließe sich auch auf anderen Flächen errichten, die jedoch in der Verfügung der Vorhabenträger stehen. Somit existieren zum Plangebiet keine vollwertigen Alternativen. Eine andere Stellung auf dem Grundstück ist aufgrund des Platzbedarfs nicht möglich. Somit kommt als Planungsalternative nur die Nullvariante in Frage. 

Frühzeitige Beteiligung

Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 9 „Hippotherapie“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von 

Montag, 05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019

bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden 

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, bis -261oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 05.08.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung

zur Verfügung.

Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

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Jülich, 12.07.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

BekanntmachungsanordnungDer Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss  der Stadt Jülich vom 27.06. 2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Broich Nr. 9 „Hippotherapie“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Jülich, 11.07.2019

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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