über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 42 „WKZ 5, nördlich Broich“, Ortslage Broich.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 04.10.2018 den Planentwurf und die Begründung zum Bebauungsplan A 42 „WKZ 5, nördlich Broich“, Ortslage Broich gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen. Zeitgleich soll auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgen.
Bei der Erstellung des Planentwurfes und der Begründung wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB berücksichtigt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Jülich verfolgt das Ziel, im Stadtgebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien zu fördern. Des Weiteren liegen inzwischen konkrete Anfragen zur Errichtung weiterer Anlagen vor. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung von Konzentrationszonen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan erforderlich. Der Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsplanänderung „Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie“ soll ebenfalls in der Sitzung des Rates am 04.10.2018 gefasst werden.
Für die hierin ausgewiesenen Konzentrationszonen sollen zusätzlich Bebauungspläne aufgestellt werden, um detailliertere Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen. In einem Bebauungsplan können zum Beispiel die Standorte der Anlagen bestimmt werden und somit ggf. auch Festsetzungen zum Schallschutz o.ä. getroffen werden. Es sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, um die Festsetzungen unmittelbar an die geplanten Anlagentypen binden zu können und somit die größte Sicherheit bei den Beurteilungen der Auswirkungen zu erzielen. Ziel der Planung ist demnach die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um das geplante Vorhaben detailliert steuern zu können.
Das Plangebiet für den Bebauungsplan A 42 „WKZ 5, nördlich Broich“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:
Übersichtsplan
Offenlage
Der Entwurf des Bebauungsplan A 42 „WKZ 5, nördlich Broich“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit von
Montag, 12.11.2018 bis einschließlich Freitag, 14.12.2018
bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 12.11.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter https://www.juelich.de/buergerbeteiligung zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
BekanntmachungsanordnungDer Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 04.10.2018 zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 42 „WKZ 5, nördlich Broich“, Ortslage Broich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, 08.10.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs