Nicht selten werden auch weitere persönliche Daten wie beispielsweise Kontodaten abgefragt. Die Betrüger missbrauchen oftmals die Rufnummern seriöser Personen oder Organisationen und rufen mit Hilfe einer speziell präparierten Telefonanlage über eine andere Telefonnummer an als über die Nummer, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.
Die Polizei rät:
– Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie
einfach den Hörer auf!
– Geben Sie am Telefon niemals Zählernummer oder Zählerstand
durch. Verlangen Sie von dem Anbieter ein postalisch versendetes
Formular zum Eintragen der Zählerstände.
– Geben Sie keine sensiblen Kontodaten preis, wenn Sie den Anrufer
nicht kennen.
– Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu
Werbezwecken. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes
Einverständnis können Sie auch telefonisch widerrufen.
– Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine
Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung
von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie
umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
– Erkundigen Sie sich im Zweifel selbst bei ihrem Strom- bzw.
Gasanbieter.
– Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum,
Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und
Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen
an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsformen findet man unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/.