In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für Strafkammer und Schöffengericht für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Die Stadt Jülich muss mindestens 13 Schöffen für die Strafkammer und drei Schöffen für das Schöffengericht benennen.
Aufgabe der Schöffinnen und Schöffen ist es, als Laienrichter neben dem hauptamtlichen Richter Recht zu sprechen. Eine Schöffin oder ein Schöffe muss keine juristische Vorbildung haben.
Die Vorraussetzungen für das Amt des Schöffen sind ein Alter zwischen mindestens 25 und maximal 70 Jahren, der Hauptwohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Jülich sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter.
Bis zum 30. Juni 2023 müssen die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl erstellt werden. Über die Aufnahme in die Jülicher Liste entscheidet der Stadtrat. Bei den Vorschlägen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen Berücksichtigung finden.
Beim Amtsgericht Jülich tritt in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten wählt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich spätestens bis zum 30. April schriftlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten zu bewerben.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Interessierte unter www.schoeffenwahl.de.
Für Rückfragen steht das Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten zur Verfügung (Telefonnummer: 02461 / 63 376 oder e-Mail: [email protected]).