Start Polizei Böse Nikolausüberraschung

Böse Nikolausüberraschung

In Düren ist laut Polizeibericht ein 74-Jähriger am Nikolaustag einem Betrug zum Opfer gefallen. Ihm wurde dabei ein Betrag im oberen vierstelligen Bereich entwendet.

171
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Während der Einrichtung seines neuen Laptops öffnete sich bei einem 74-jährige Dürener gegen 14 Uhr auf
dem Bildschirm ein Fenster. Zudem erklang eine Stimme, die warnte: „Schalten sie den Rechner nicht aus. Wenn sie ihn ausschalten, folgt eine Meldung vom Amt für Sicherheit.“ Der 74-Jährige wurde aufgefordert, eine Telefonnummer zu wählen. Hier erklärte ihm ein unbekannter Mann, dass sein Laptop von einem Virus befallen sei. Einige IP-Adressen hätten aktuell Zugriff auf sein Konto. Um dieses Problem zu beheben, müsse der 74-Jährige seine Kontodaten mitteilen. Dies tat er auch – im weiteren Verlauf wurden insgesamt 8300 Euro von seinem Konto abgebucht.

Der Mann aus Düren wurde rund zwei Stunden später von seiner Bank kontaktiert. Dieser waren die vielen Überweisungen sowie die hohe Gesamtsumme aufgefallen. Insgesamt 4500 Euro konnten noch zurückgeholt werden. Das Konto des Mannes wurde zur Sicherheit gesperrt.

- Anzeige -

Die Polizei nimmt das Geschehen zum Anlass, um erneut vor Betrügern zu warnen, die sowohl über Computer als auch per Telefon aktiv werden. Die Maschen seien dabei vielfältig: angebliche Hackerversuche, Schockanrufe, Nachrichten per WhatsApp oder auch falsche Interpol-Mitarbeiter. Die Polizei Düren rät in diesen Fällen, zuerst mit Verwandten und Bekannten über diese Vorfälle zu sprechen. So bestehe die Chance, dass potentielle Opfer aufmerksam und vorsichtig sind. Der dringende Apell lautet. „Sollten Sie einen solchen Fall erleben, gehen Sie nicht auf entsprechende Forderungen oder Bitten ein. Nehmen Sie stattdessen selbstständig Kontakt zu Familienangehörigen oder der Polizei auf.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here