Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß §13a Abs. 2 Nr.2 BauGB
Grundlage der Berichtigung ist der Bebauungsplan Koslar Nr. 23 „Alter Sportplatz Koslar“
Hiermit wird gem. § 7 GO NRW i.V.m. BekanntmVO und Hauptsatzung der Stadt Jülich folgendes bekannt gemacht:
Der Bebauungsplan Koslar Nr. 23 „Alter Sportplatz Koslar“ hat zum Ziel, eine Wohnbebauung zur Innenverdichtung zu ermöglichen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche mit Widmung „Sportplatz“ dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von der Darstellung das FNPs ab.
Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werde. Die dem Bebauungsplan entgegen stehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschrift über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Bebauungsplan Koslar Nr. 23 „Alter Sportplatz Koslar“ wurde im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung erfolgte am 20.09.2007, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss am 30.11.2007.
Der FNP der Stadt Jülich wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen zukünftig als 1,8 ha große Wohnbaufläche dargestellt wird. Die ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung erfolgt am 03.04.2018.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Ober-geschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Jülich, den 15.03.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Berichtigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 14.03.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs