§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Unter dem Titel "City Life" soll die Faszination des urbanen Lebens in der Großstadt mit seinen pulsierenden Momenten und Eindrücken gezeigt werden. Dazu kombiniert...
Zum jüngsten Konzert der Reihe „Kirchenklang“ hatte sich Virginia Lisken die Band beets ’n’ berries eingeladen. Sie brachten das handverlesenen Publikum in der...
Wie sehen wir die Welt? Schwarz-weiß, grau oder in vielen bunten Farben? Dass sehen nicht unbedingt gleich sehen, sondern oft eine Frage der Perspektive...
Das Kulturbüro sucht motivierte Teamer und Teamerinnen für die Ferienspiele vom 21. bis 24. Oktober im Jugendheim Gleis 13.
Interessierte sollten mindestens 16 Jahre alt...