Die von der Bundesregierung ab dem 1. Oktober beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen auf sieben Prozent wird von der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) voll an ihre Kunden weitergegeben. Dies bestätigte heute Ivan Ardines, Leiter Vertrieb und Marketing des Jülicher Unternehmens. Die Bundesregierung will mit dieser Gesetzesänderung die privaten Haushalte, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, entlasten.
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von bisher 19 auf nun 7 Prozent gilt vom 1. Oktober bis zum 31. März 2024. Danach greift wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent für Gas- und Wärmelieferungen.
Am 29. September hat die Bundesregierung verlautbaren lassen, dass die neue Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh netto noch vor in-Kraft-treten wieder aufgehoben wird. Auch diese Entlastung gibt die SWJ unmittelbar an ihre Kunden weiter.
Die SWJ wird die monatlichen Abschlagszahlungen bei ihren Gas– und Wärmekunden allerdings nicht verändern. „Sie fallen bis zum Jahresende nur noch drei Mal an und stellen damit einen Puffer für die zu erwartenden Nachzahlungen dar, die sich für Viele nach der Jahresabrechnung ergeben werden“, macht Ivan Ardines deutlich.
Kunden, die ihre Abschläge dennoch anpassen möchte, können dies einfach und unkompliziert auf der SWJ-Website machen.
Für Stromlieferungen gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.