Start Magazin Geschichte/n Tagesfahrt nach Kalkar und Goch

Tagesfahrt nach Kalkar und Goch

Nach Kalkar und Goch führt Interessierte eine Tagesfahrt des Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. am Samstag, 21. April.

169
0
TEILEN
Blick auf die Kirche von Kalkar. Foto: Damira68/pixabay
Blick auf die Kirche von Kalkar. Foto: Damira68/pixabay
- Anzeige -

Auf 775 Jahre Stadtrechte kann die Stadt Kalkar zurückblicken. Sie war eine der wichtigsten Städte im Herzogtum Kleve. Die Stadtkirche St. Nicolai gehört zu den bedeutendsten Schatzhäusern spätmittelalterlicher Kunst in Europa. Im 15. und 16. Jahrhundert errichtete die stolze Bürgerschaft in etwas mehr als einem Jahrhundert nicht nur wichtige Bauten, wie das stattliche Rathaus und die St. Nicolaikirche, sondern stattete letztere auch mit hochrangigen Kunstwerken aus.

Der regelmäßige Stadtgrundriss vom benachbarten Goch – zweites Ziel der Exkursion – weist große Ähnlichkeit mit dem der Stadt Kalkar auf, darum könnte Goch genau wie Kalkar im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts planmäßig angelegt worden sein. Als Amerika-Auswanderungswillige aus der Pfalz 1741 am Niederrhein siedelten und sich auf der Gocher Heide niederlassen konnten, war die Stadt landwirtschaftlich orientiert. Die Pfälzer kultivierten die Gocher Heide, woraus sich 1799 das selbständige Pfalzdorf entwickelte.

- Anzeige -

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder des Jülicher Geschichtsvereins 60 und für Nicht-Mitglieder 65 Euro. Im Preis ist eine Kaffee- und Kuchen-Tafel inkludiert. Interessenten melden sich bitte bei Helga Schmucker (02463/5489, Email [email protected]) an. Weitere Informationen zum umfangreichen Studienreisen- und Exkursionsprogramm finden sich im Internet unter www.juelich-gv.de.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here