Start Kreis Düren Weg ins Ehrenamt

Weg ins Ehrenamt

Im Kreis Düren gibt es ein neues Portal für potenzielle Ehrenamtler.

196
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn überzeugte sich von der Qualität des neuen Ehrenamtsportals – mit auf dem Bild Gina Gardenier, Elke Ricken-Melchert (beide Kreis Düren, Ingrid Lensing und Maren Schiffer (von links/beide Freiwilligenzentrum Düren). Foto Kreis Düren
- Anzeige -

Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, aber nicht genau weiß, wo er die richtige Aufgabe finden kann, findet auf dem neuen Portal der Kreis Dürener Ehrenamtsbörse eine große Auswahl. Dort sind zahlreiche Angebote hinterlegt, zum Beispiel in den Kategorien Familien, Junge Menschen und Natur.

Zum Monatsanfang wurde die die Börse unter dem Link www.kreis-dueren/ehrenamt zu erreichen. Interessierte können unter zahlreichen Handlungsfeldern wählen und auch die Umgebung angeben, in der sie ehrenamtlich tätig werden wollen. „Das ist ein komfortabler Wegweiser, der die Suche nach einem Ehrenamt erheblich erleichtert“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn bei der Vorstellung des neuen Projekts.

- Anzeige -

Das Portal ist Teil der Kontakt- und Anlaufstelle „Dein Ehrenamt. Mitwirkung“, die ihren Standort in der Dürener Kreisverwaltung hat und vom Kreis Düren (Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren) sowie dem Verein Freiwilligenzentrum Düren verantwortet wird.

„Es ist dringend notwendig, das Ehrenamt weiter zu stärken“, sagte der Landrat. Ehrenamtler leisteten enorm wichtige Arbeit für die Gesellschaft. Um die Angebote zu bündeln, wurde nun die Plattform entwickelt. Vereine und Organisationen aus dem Kreis Düren können sich dort vorstellen und so ihre ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder beschreiben und publik machen (Kontakt ebenfalls über kreis-dueren/ehrenamt). Potenzielle Ehrenamtler können sich informieren oder auch registrieren lassen und über eine entsprechende Auswahlfunktion das passende Angebot finden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here