Im Internet wird derzeit ein Video ausgestrahlt und „verteilt“, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll. Es gibt aber keine drei Wahlmöglichkeiten (§ 26 Abs. 7 GO NRW), darauf weist die Stadt Jülich in einer Pressemitteilung ausdrücklich hin.
Auf die Frage auf dem Stimmzettel: „Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?“ gibt es lediglich die Zustimmung und Ablehnung.
Wer mit „JA“ stimmt, will der Namen „Kreis Düren“ beibehalten.
Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.
Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.
Lesen Sie hierzu: Wahlzettel sind auf dem Weg und
Entscheidung fällt bis 18. August