Start Kreis Düren Entscheidung fällt bis 18. August

Entscheidung fällt bis 18. August

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Im März 2021 hatte der Kreis Düren ein neues Logo bekommen. Das wird auch im neuen Rurkreis Düren-Jülich zum Einsatz kommen, denn die Farben stehen für die Farben des Logos daher für Wasser, Land, Städte, Himmel und Sonne, für die Verbindung von Stadt, Land und Natur in einer "der spannendsten Regionen in Deutschland", wie Landrat Wolfgang Spelthahn zur Einführung sagte. Logo: Kreis Düren
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An die rund 215.170 abstimmungsberechtigten Menschen im Kreis Düren sind am Montag, 25. Juli, die Briefwahlunterlagen zum Bürgerbegehren versendet worden. Sie haben dann bis Donnerstag, 18. August, 9 Uhr Zeit, diese Unterlagen ausgefüllt abzugeben. Wenn der Postweg gewählt wird, müssen die Unterlagen zeitig – mindestens drei Werktage vor dem Abstimmungstermin – zurückgesendet werden, damit sie am 18. August vorliegen.

In den Unterlagen zum Bürgerentscheid enthalten sind der amtliche Stimmzettel, der amtliche blaue Stimmzettelumschlag sowie ein hellroter Rückantwortbrief. An der Abstimmung können Berechtigte mit der Einsendung des Abstimmungsscheins durch Briefwahl teilnehmen. Per mitgeschicktem Merkblatt wird erläutert, wie die Bürgerinnen und Bürger abstimmen können und welche Unterlagen in den roten Rückantwort-Umschlag müssen. Wichtig ist, dass der hellrote Rückantwortbrief zugeklebt zurück geschickt wird.

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Zur weiteren Information über den Inhalt des Bürgerentscheids wurde zudem ein Abstimmungsheft erstellt. Dieses kann im Internet ab sofort heruntergeladen oder per QR-Code auf dem mitgelieferten Merkblatt in den Briefwahlunterlagen direkt abgerufen werden. Es ist außerdem an den Informationsstellen der Kreisverwaltung in Düren und Jülich erhältlich und kann telefonisch unter 02421/221002016 oder schriftlich angefordert werden.

Abgestimmt wird darüber, ob der Kreis Düren weiterhin „Kreis Düren“ heißen soll oder in „Rurkreis Düren-Jülich“ umbenannt werden soll. Für den Erfolg des Bürgerentscheids müssen mindestens 15 Prozent (ca. 32.275) der rund 215.170 Abstimmungsberechtigten mit „Ja“ stimmen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird der Kreis umbenannt. Ab Erreichen des Quorums zählt die einfache Mehrheit, d.h. es kommt darauf an, ob insgesamt mehr „Ja“- oder mehr „Nein“-Stimmen abgegeben werden.

Lesen Sie hierzu Wahlzettel sind auf dem Weg


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