Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind für diese Befragung landesweit etwa 450 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Die Wiederholungsbefragung wird bei etwa vier Prozent der bereits im Rahmen der Personenbefragung der Haupterhebung des Zensus 2022 Befragten durchgeführt. Die zufällig ausgewählten Haushalte werden mit einem verkürzten Fragenprogramm erneut um Auskunft zu den Gegebenheiten am 15. Mai 2022, dem Stichtag des Zensus 2022, gebeten.
Aus dem Vergleich der Angaben aus der Haupterhebung und der Wiederholungsbefragung lassen sich Erkenntnisse über die Qualität der Durchführung der Haupterhebung gewinnen. Abweichungen auf der Ebene von Einzeldaten spielen dabei keine Rolle und werden nicht weiter analysiert – es wird lediglich die Gesamtzahl der abweichenden Angaben benötigt. Die im Auftrag von IT.NRW tätigen Erhebungsbeauftragten kündigen sich einige Tage vor der Befragung schriftlich an. Am vereinbarten Termin weisen sich die Interviewer aus und führen ein kurzes Interview mit den Befragten. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Angaben über ein Onlineverfahren zu melden oder den Fragebogen allein auszufüllen und diesen an IT.NRW per Post zurückzusenden. Mit der Wiederholungsbefragung setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Datenqualität von Volkszählungsergebnissen um. Mit dieser Befragung sollen die Ergebnisse der Haupterhebung im Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl abgesichert werden.
Das Statistische Landesamt IT.NRW weist darauf hin, dass diese Befragung nicht von den Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt wird. Rückfragen sollten daher bitte ausschließlich an die im Anschreiben genannten Kontakt oder Adressdaten von IT.NRW gerichtet werden.