Start Stadtteile Barmen Wer war Raitz von Frentz?

Wer war Raitz von Frentz?

Ein neues Wegeschild in Barmen erinnert an einen vergessenen Namen.

589
0
TEILEN
Das „Kellenberger Gässchen“ hieß einst „Frenze Gasse“. Foto: Alexander Holz
- Anzeige -

Seit einigen Tagen kann man in der Nähe des Schlosses Kellenberg in Barmen ein Schild sehen, das auf einen alten Namen des kleinen Gässchens verweist, das vom Schloss zur Lankenstraße verläuft. Im Jahre 1669 trug dieser heute als „Kellenberger Gässchen“ bekannter Weg den Namen „Frenze Gasse“. Was als überaus seltsamer Name erscheint, ist jedoch einfach zu erklären. Denn der Name erinnert an die Kölner Freiherrnfamilie Raitz von Frentz, die 1655 in den Besitz des Schlosses Kellenberg kam und dieses länger als 200 Jahre in solchem hielt. Der Name, der an die alten Besitzer des Schlosses erinnerte, blieb recht lange, bis in die 1930er Jahre, bestehen und ging erst dann im kulturellen Gedächtnis des Dorfes verloren.

Alexander Holz, Initiator dieses Projektes, das vom Kultur- und Verkehrsverein Barmen finanziell unterstützt wurde, erklärt hierzu: „Heute verbindet jeder Kellenberg mit der Familie der Reichsgrafen von und zu Hoensbroech. Diese kamen im Jahre 1888 durch Heirat mit der letzten Raitz von Frentz zu Kellenberg in den Besitz der Anlage. Die Erinnerung hieran ist aber weitestgehend verblasst und wird durch dieses Schild konserviert.“

- Anzeige -

Dass Barmen und das Schloss über eine bewegte Geschichte verfügen, wird übrigens am 3. September nochmals mit der Veranstaltung des Barmer Geschichtstages auf Schloss Kellenberg unterstrichen. An diesem Tag wird der Vorhof des Schlosses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und lädt Besucher mit ‚live history‘ zum Thema des Imperium Romanum zum Verweilen ein.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here