Start Feuerwehr Fahrzeuge für die Feuerwehr

Fahrzeuge für die Feuerwehr

356
0
TEILEN
V.l.n.r.: Tim Freialdenhoven, stellvertretende Leitung, Leiter des Ordnungsamtes, Florian Hallensleben, Bürgermeister Axel Fuchs, Beigeordneter Richard Schumacher sowie der Leiter der Feuerwehr, Swen Henseler. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Die Freiwillige Feuerwehr Jülich hat neue Fahrzeuge. Zwei Kommandowägen (KdoW) werden der Wehrleitung sowie dem Einsatzleitdienst voraussichtlich die nächsten zehn Jahre schnelle Reaktion im Brandfall ermöglichen. Damit gibt es für die Wehrleitung der Jülicher Feuerwehr zum ersten Mal ein eigenes Fahrzeug. Dies ist im neuen Brandschutzbedarfsplan, der gerade nach und nach umgesetzt wird, auch so vorgesehen. Auch für Dienstfahrten werden die zwei Ford Kugas genutzt.

Viel Ausrüstung haben die Autos nicht an Bord, sind sie im Ernstfall dafür da, dass schnell jemand vor Ort sein und die Lage sondieren kann. Für die ersten Schritte im Einsatz ist ein Mehrgasmessgerät, ein Halligan-Tool, das ist ein Brechwerkzeug, und Absperrmaterial auf den Autos. Außerdem sind sie mit Blaulicht und Funk ausgerüstet. Mit den „großen Fahrzeugen“ folgt dann mehr Material und Mannschaft.

- Anzeige -

„Wir haben den Anspruch, die Kameraden und Kameradinnen bestmöglich auszustatten. Der Einsatzleitdienst ist ein Teil davon. Wir sprechen vom Dienst am Menschen. Damit darf man nicht sparen“, sagte Bürgermeister Axel Fuchs. Zusammen haben die beiden Fahrzeuge 107 000 Euro gekostet, welche aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Ganze anderthalb Jahre liegt die Bestellung der beiden Kommandowagen zurück. Vorausschauend sind für die Feuerwehr bereits vier Mehrzweckfahrzeuge und ein Gerätewagengefahrengut.

Die Freiwillige Feuerwehr Jülich hat zudem eine neue Webseite. Besuchen kann man diese hier. 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here