a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017
b) Unterrichtung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 unter anderem beschlossen:
Aufgrund der §§ 1,2 und 13 BauGB wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 2a, 2. vereinfachte Änderung aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Eckbereich der Straßen “ Bornstraße /Jägerstraße“ eine Wohnhausbebauung zu ermöglichen
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es liegt ein Antrag vor, die im Bereichsgrenzenplan dargestellte Fläche mit einem eingeschossigen Wohnhaus zu bebauen. Dieses Bauvorhaben wird ermöglicht durch ein neues Baufenster mit einem Abstand von 3 m zu den Parzellengrenzen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Koslar Nr. 2a, 2. vereinfachte Änderung mit der Begründung liegt in der Zeit vom 12.03.2018 bis 13.04.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus .Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 12.03.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Koslar Nr. 2a, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
- Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
– Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Ver-
letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b. die Bebauungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, 07.02.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 18.01.2018 zur Aufstellung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, 06.02.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs