– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 unter anderem folgendes beschlossen:
“ Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Stetternich Nr. 2, 7. Änderung aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Eckbereich Kosakengasse / Wolfshovener Straße eine Wohnhausbebauung zu ermöglichen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es liegt ein Antrag vor, die im Bereichsgrenzenplan dargestellte Fläche mit einem zweigeschossigen Wohnhaus zu bebauen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Stetternich Nr. 2 setzt in dem Plangebiet neben allgemeines Wohngebiet eine Verkehrsfläche fest. Des Weiteren ist in diesem Bereich ein Baufeld nicht vorhanden.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 12.03.2018 bis 13.04.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitagsvon 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochsvon 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstagsvon 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Jülich, den 06.02.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 07.02.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs