§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
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Ein "upgrade", wie es neudeutsch genannt wird, soll die Fahrradabstellanlage Kölnstraße / Ecke Schlossstraße laut Verwaltungsvorlage erfahren. Im jüngsten Ausschuss für Stadtentwicklung wurde vorgeschlagen,...
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