Die Kammer begrüßt es, dass das Gericht ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen anerkennt, für den Fall, dass räumlich beschränkte Fahrverbote unvermeidbar sind. „Das Urteil ist kein Freibrief für Dieselfahrverbote“, sagt Bayer.
Für die Wirtschaft wären kurzfristige Fahrverbote nach Ansicht der IHK nicht verkraftbar und würden zudem die Mobilität in den Innenstädten als zentrale Wirtschafts- und Lebensräume infrage stellen. „Fast 70 Prozent der gewerblich zugelassenen Pkw und fast 100 Prozent der Nutzfahrzeuge in Aachen werden mit Dieselmotoren betrieben. Diese Unternehmen wären besonders stark betroffen“, sagt Bayer. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe sei ein Austausch der Flotte wirtschaftlich nur mit Vorlaufzeit verkraftbar. „Das gilt für den Wirtschaftsverkehr, aber auch für den ÖPNV“, ergänzt Bayer. Neben Berufspendlern – mit rund 25.000 Fahrzeugen täglich – seien auch der Handel, die Gastronomie und andere innerstädtische Dienstleister auf die Erreichbarkeit angewiesen.
„Das Urteil verschafft Aachen und anderen Städten in der Region Zeit, um innerstädtische Logistikkonzepte mit deutlichem Vorrang für Elektromobile oder sonstige schadstofffreie Fahrzeuge zu entwickeln. Das Potenzial hat Aachen: Schon heute werden Pakete mit Lasten-Pedelecs oder StreetScootern transportiert“, fügt Bayer hinzu. Als vorrangige Maßnahmen, um die Stickstoffdioxid-Konzentrationen in Innenstädten zu reduzieren, sieht der IHK-Hauptgeschäftsführer etwa den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Radwege, Verbesserungen durch adaptive Verkehrssteuerung oder ein optimiertes Baustellenmanagement sowie ein breiteres Angebot an umweltfreundlichen Antriebstechniken bei Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen.