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Anti-Coronabowle: Am besten mit Impfung und Maske!

Bereits mit seiner Kolumne im Januar hat sich der an dieser Stelle des Herzogs regelmäßig Rechts- und Zeitgeschichte kommentierende Autor zur Thematik der Corona-Impflicht eingelassen. Aus aktuellem Anlass findet dies nachfolgend eine kritische Fortsetzung.

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Foto: Andrey-Burmakin
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Der 7. April 2022 markiert das völlige politische Versagen der deutschen Parlamentarier in der Corona-Pandemie.

Der deutsche Bundestag konnte sich nicht einmal mehrheitlich zu einer Impflicht ab 60 Jahre durchringen.

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Dabei ist die nachweislich beste Anti-Coronabowle, mithin die beste Schutzmixtur gegen Covid-19 der Impfschutz und die Mund-Nasen-Bedeckung.

Was hat eigentlich die politische Elite nach über 2 Jahren Pandemie gelernt, um gar den Minimalkonsens einer Impflicht im Deutschen Bundestag zur Lachnummer werden zu lassen?!

Selbst der zuvor als einfacher Abgeordneter und Virologe stets mit kraftvoller Stimme vernehmbare Coronaschutzmahner Karl Lauterbach zeigt sich als Gesundheitsminister nur noch als ein kläglicher, in der Kabinettsdisziplin gefesselter Leisetreter.

„Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam“:
So simpel, aber auch eindrücklich und erfolgreich wurde vor mittlerweile über 60 Jahren bundesweit für eine Schutzimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz Polio) geworben.
Die Schluckimpfung wurde ohne Einführung einer Impflicht so gut angenommen, dass Deutschland seit über 15 Jahren als Polio-frei gilt.

Anders verhielt es sich bei der Anfang des 19. Jahrhunderts ausgebrochenen und durch eine hohe Mortalität gekennzeichneten Pocken-Pandemie.

Hier galt in Deutschland bis final in das Jahr 1983 die Impflicht, nachdem das entsprechende Gesetz immerhin 102 Jahre bestanden hatte.
Die Ausrottung dieser Krankheitsgeißel konnte die WHO bereits 1979 verkünden.

Wie kann es sein, dass die Mitglieder unseres Deutschen Bundestages selbst derart überzeugende historische Vorbilder offenbar in den Wind schlagen, wir mithin spätestens im kommenden Herbst und Winter erneut sehenden Auges in die 4. (oder ist es schon die 5, die 6. …) Corona-Ansteckungswelle stolpern?!

Nach wie vor stagniert trotz aller massiven und wiederholten Werbe- und Überzeugungskampagnen die Quote der vollständig gegen Covid-10 Geimpften bei ca. 76,5 %.

Manche sprechen längst von der Tyrannei der Ungeimpften, denen wir vornehmlich die hohen Erkrankungs-Inzidenzen zu verdanken haben.

Also bedarf es nach Überzeugung des Kolumnenautors der gesetzlich zu sanktionierenden Pflicht, die Covid-19-Schutzimpfung vornehmen zu lassen.

Und dies gilt selbstverständlich auf der Grundlage eines so dringend erforderlichen wie äußerst schwierigen Abwägungsprozesses im Rahmen unserer grundgesetzlich garantierten Freiheits- und Gesundheitsschutzrechte.

Art 2 Grundgesetz (GG) garantiert zwar das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Gleichzeitig lässt sich aus den Grundrechten aber auch ableiten, dass der Staat eine vorrangige Pflicht hat, den allgemeinen Gesundheitsschutz seiner Bürger zu gewährleisten.

Da es offenbar in Deutschland im Unterschied zu manchen anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Portugal nicht gelingt, eine Herdenimmunität durch eine sehr hohe Impfquote herzustellen, ist die Impflicht das so erforderliche wie auch geeignete Mittel, diesem Gesundheitsschutz gerecht zu werden.

Gesundheitsschutz bedeutet dabei insbesondere, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und diejenigen vor schlimmer Erkrankung zu bewahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder dürfen, z.B. kleine Kinder.

Jedenfalls ist die Impflicht aufgrund der noch allzu starken Impfverweigerung in Deutschland die einzig wirkungsvolle Exit-Strategiemaßname heraus aus den pandemischen Fesseln und aus dem Teufelskreis zwischen Lockerungen und Lockdowns.

Die Mehrheit der Deutschen ist nach allen Umfragen eh für die Einführung der Impflicht.

Und auch eine Vielzahl von Impfskeptikern dürften sich durch den sich bei einer Einführung der Impflicht aufbauenden allgemeinen gesellschaftlichen Druck vom Gang zum Pieks überzeugen lassen.

Unsere Entscheidungsträger im Parlament sollten zumindest auf das hoch anerkannte und unparteiliche Gremium des Deutschen Ethik-Rates hören.

In seiner Stellungnahme vom 22. Dezember 2021 zur Ausweitung der Impflicht über die berufsbezogene hinaus unterstreicht der deutsche Ethik-Rat, dass eine allgemeine Impflicht zwar eine erhebliche Beeinträchtigung persönlicher Freiheitsrechte sei, sie aber gerechtfertigt sei, wenn sie „gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermag“.

Im Lichte dessen können wir uns nur wünschen, nein müssen wir es einfordern, dass sich der Deutsche Bundestag erneut und dann auch zielführend mit der Impflicht befasst und in einem Zuge fehlgeleitete, vom kleinsten Koalitionspartner der regierenden Ampel diktierte Ränkespiele in Form der Ausrufung verfrühter Freedom-Days zurückdrängt.

Und wenn wir uns dann noch mit der Schutzmaske als unserem mittlerweile gewohnten Kleidungsstück und z.T. auch trendigen Mode- Accessoire zumindest in geschlossenen Räumen „bewaffnen“, schadet dies gewiss nicht unserem Freiheitsstreben, aber beschützt dies uns alle und vor allem unsere Kinder und vulnerablen Mitmenschen.

Es kann doch nicht so schwer sein, den wirklichen Exit aus der Pandemie mit dem Bowlemix von Impfung und Schutzmaske zu finden!


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