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Hier wird geimpft

Im Kreis Düren sind mittlerweile 65,5 Prozent der Gesamtbevölkerung dreimal geimpft (81,6 Prozent haben zwei Impfungen erhalten). Während bei den über 60-Jährigen die Impfquote mit rund 96 Prozent (zweifach geimpft) bzw. 91 Prozent (dreifach geimpft) erfreulich hoch ist, sind in der Altersgruppe 5-11 Jahre bisher rund 20 Prozent zweifach geimpft.

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Foto: pixabay
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„Die Impfquote für die Gesamtbevölkerung im Kreis Düren steigt zwar, aber nur sehr langsam. In Anbetracht der hohen Infektionszahlen möchte ich erneut betonen, wie wichtig die dreifache Impfung ist, um vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt zu sein. Bitte lassen Sie sich impfen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Der Kreis Düren liegt sowohl bei den Zweit- als auch Drittimpfungen über dem Landesschnitt von derzeit 78,8 Prozent (Zweitimpfung) beziehungsweise 60,8 Prozent (Drittimpfung).

In Jülich ist die Impfstelle montags bis samstags von 14:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. Sonntags kann man sich von 12 bis 14 Uhr impfen lassen. Maxis Gruppe impft auf der Freifläche Zuckerfabrik in der Dürener Straße. Das ist am Kreisverkehr gegenüber Königskamp.

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Bei den Impfangeboten im Kreis Düren sind für alle ab 12 Jahren sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen möglich. Die erste Auffrischimpfung ist frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die zweite Impfung erhalten, ebenso Personen mit einer Immunschwäche. Hinweis: Wer das erste Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten.

Die vierte Impfung (zweite Auffrischimpfung) ist jetzt laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen möglich. Diese zweite Auffrischimpfung wird demnach frühestens 3 Monate nach der zweiten Impfung empfohlen für:

Alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Alter, für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immunschwäche bereits ab fünf Jahren. (Impfungen für Kinder zwischen fünf und 11 Jahren sind bei den Kinder- oder Hausärzten möglich.)

Menschen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Zu einer Impfung sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass mitgebracht werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.


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