Laut dem Verein kaufen die Händler die Tiere häufig in Osteuropa ein und schaffen sie nach Deutschland. „Die Welpen sind meist erst 6 bis 8 Wochen alt, viel zu jung für die Trennung von der Mutter und den anstrengenden Transport“, beklagt Jürgen Plinz. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins berichtet, dass Käufer bei der Übernahme aufgrund fehlender oder gefälschter Papiere nicht sicher feststellen können, ob die Tiere wirklich ausreichend geimpft und gechippt sind. Viel zu oft kämen die Welpen krank und geschwächt am Bestimmungsort an. Immer wieder höre man von Besitzern, die aufwändige Tierarztbesuche mit den neuen Familienmitgliedern hinter sich brächten.
Ein großes Problem seien auch fehlende gültige Tollwutimpfungen: „Alle Welpen, die nicht aus Deutschland stammen, müssen bei ihrer Einreise zwingend gegen Tollwut geimpft sein. Das hat seinen berechtigten Grund, denn Tollwut ist eine ernstzunehmende Viruserkrankung, die für die betroffenen Tiere tödlich endet. Unser Land ist zwar tollwutfrei, aber der illegale Import von Hundewelpen aus nicht tollwutfreien Gebieten bleibt weiterhin ein Risiko.“ Laut Plinz muss die Impfung, wenn sie nicht erfolgt ist, ab einem Alter von 12 Wochen nachgeholt werden. Davor – und bis zur Wirksamkeit nach 21 Tagen – müssen die Tiere in Quarantäne. Bei Hunden, Katzen und Frettchen, die aus nicht EU-Staaten eingeführt würden, dauere die Quarantäne sogar drei oder sechs Monate. Weil es sich bei der Tollwut um eine sogenannte Zoonose handele, eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit, seien besonders Kinder bei Kontakt mit ungeimpften Welpen gefährdet: „Bei Ausbruch einer Erkrankung dieser Zoonose gibt es keine Behandlungsmöglichkeit, sie endet praktisch immer mit dem Tod – auch für den Menschen“, warnt Plinz.
Doch woran erkennt man illegale Tierhändler? Auf seiner Website www.tierschutzverein-dueren.de hat der Tierschutzverein wichtige Kriterien für den Welpenkauf zusammengestellt. Neben einem ausführlichen Gespräch mit dem Verkäufer sei es beispielsweise besonders wichtig, dass der neue Halter das Tier vor Vertragsunterzeichnung kennenlernen darf. Plinz erklärt: „Um festzustellen, dass die Chemie zwischen Mensch und Tier stimmt, bedarf es mehrerer Besuche, bei denen man gleichzeitig die Unterbringung der Tiere, ihren Pflegezustand und den Verkäufer beurteilen kann“. Hinweise auf kriminelle Machenschaften seien unter anderem desinteressierte Verkäufer, kranke Tiere, fehlende Papiere oder Kaufabwicklungen auf Parkplätzen oder Märkten. Der Tierschützer bittet jeden, der Zweifel an einem Tierverkäufer oder dem Wohlergehen der Tiere hat, das zuständige Veterinäramt oder die Polizei zu informieren.
Für die Schützlinge im Tierheim wünscht Plinz sich, dass mehr Menschen einem Tier aus zweiter Hand ein liebevolles Zuhause schenken: „Bei uns warten viele schon ältere Tiere auf ein liebevolles Zuhause. Geben Sie diesen Vierbeinern eine Chance, es muss nicht immer ein Welpe sein.“