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Die Pflicht, vor der eigenen Türe zu kehren

Das gilt In der Innenstadt ebenso wie in den Stadtteilen gilt: Anlieger haben den Gehweg zu kehren.

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Reinigung des Gehwegs ist Pflicht der Anwohnerinnen und Anwohner. Foto: Pixabay
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Immer wieder gibt es Klagen aus der Jülicher Bürgerschaft, dass die Gehwege und Straßen nicht ausreichend durch die Stadt gesäubert werden. Doch nicht nur die Stadt sei hier in der Pflicht, teilt die Stadtverwaltung mit, sondern auch die Jülicherinnen und Jülicher selbst. „Und das wird oft ,vergessen'“, heißt es in der Pressemitteilung des Rathauses.

Festgelegt sind die Pflichten in der über 40 Jahre alten „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Demnäch obliegt die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke (§ 2 Abs. 1). Jeder und jede hat also vor der eigenen Türe zu kehren. In den Stadtteilen ist dies oft noch üblich. In der Innenstadt wird dagegen allseits davon ausgegangen, dass hier die Stadt in der Pflicht sei. Doch auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt müssen ihre Gehwege selbst säubern.

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An einigen Stellen ist der Gehweg nicht ohne weiteres zu erkennen: In der Raderstraße, Grünstraße (von Einmündung Gerberstraße bis Kleine Rurstraße), Baierstraße, Kapuzinerstraße und Stiftsherrenstraße werden die Bereiche der Gehwege, die zu reinigen sind durch die unterschiedliche Pflasterung, Pflanzbeete oder sonstige Markierungen angezeigt. Auf dem Marktplatz, Kirchplatz (ohne Grundstück der Propstei-Pfarrkirche) und in der Kölnstraße (vom Markt bis Einmündung Schloßstraße/Poststraße), Düsseldorfer Straße (von Einmündung Schirmerstraße bis Markt), Marktstraße und Kleine Rurstraße ist ein zwei Meter breiter Streifen entlang der Hausfront zu säubern.

Zur Reinigung der Gehwege gehört auch die Beseitigung von Unkraut, das sich zwischen den Gehwegplatten, an Hausfronten, um Laternen-/Schildermasten oder in der Gosse festsetzt.

Oft wird diese „Kehrpflicht“ – zu der übrigens auch der Winterdienst gehört – auf die Mieterinnen und Mieter übertragen. Entsprechende Regelungen sind in den jeweiligen Mietverträgen/Hausordnungen zu finden und zu beachten.

In den Stadtteilen liegt in der Regel auch die Straßenreinigung (Reinigung der Fahrbahn) in der Verantwortung der Anwohnerinnen und Anwohner. In der Innenstadt ist dafür meist die Stadt Jülich zuständig. Die oben genannte Satzung enthält entsprechende Angaben zu jeder Straße.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Hecken, Sträucher oder Bäume nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen. Wird beispielsweise eine Hecke so breit, dass sie auch Teile des Gehwegs in Anspruch nimmt, so stellt dies eine Nutzung der Straße über den so genannten Gemeingebrauch hinaus dar. Eine derartige Sondernutzung des Gehwegs ist nicht erlaubt. Der Bürgersteig muss für den Fußgängerverkehr freigehalten werden. Der Umstand, dass eine Hecke schon über einen langen Zeitraum besteht, ändert hieran nichts. Auch Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und eindeutig wahrgenommen werden können.

Das Zurückschneiden von Pflanzen zur Gewährung der Verkehrssicherheit ist das ganze Jahr über gestattet und sollte regelmäßig wiederholt werden. Durch das Zurückschneiden der Bäume und Pflanzen nach den genannten Vorgaben auf die Grundstücksgrenze werden Unfälle verhindert, die durch eine beeinträchtigte Sicht der Verkehrsteilnehmer entstehen und bei denen Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden könnten.

Das im Herbst fallende Laub – unabhängig vom Verursacher – ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu entfernen.

Zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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