„Wir haben uns alle gewünscht, dass es keine Einschränkungen mehr geben muss“, sagte der Landrat. Doch mit Blick auf kletternde Inzidenzwerte wolle und müsse der Kreis reagieren. Aktuell liegt die Inzidenz im Kreis Düren bei 138, Tendenz steigend, wie überall im Land. Zwar liegt der Wert derzeit noch unter der bundesweiten Inzidenz von 232,1 und der des Landes NRW (147,9). Dennoch sei dringend Zeit zu handeln, um die vierte Welle so weit wie möglich zu brechen, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.
Deshalb wird der Kreis seine Impfstelle in Jülich (Düsseldorfer Straße 6) ab dem 22. November wieder öffnen. Die Impfstelle in Düren (Zehnthofstraße 4) wird um einen Arzt und eine Verwaltungskraft aufgestockt – beide Einrichtungen haben montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht erforderlich.
Zudem ist der Impfbus weiter im Kreisgebiet unterwegs. Er hält jeden Tag an verschiedenen Haltestellen im gesamten Kreisgebiet. Hier stehen die Impfstoffe von Biontech und Johnson & Johnson zur Verfügung. Es sind sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen für alle Menschen ab 12 Jahren als auch Auffrischimpfungen für bestimmte Personengruppen möglich. Weitere Infos sowie alle Haltestellen des Impfbusses gibt es unter www.kreis-dueren.de/impfen. Impfungen werden natürlich auch von den Hausärzten vorgenommen.
„Bitte nehmen Sie diese Angebote wahr“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Um eine weitere Ausbreitung des Virus und vor allem eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, gilt ab morgen eine mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmte 2-G-Regel für feierliche Veranstaltungen in Innenräumen, zum Beispiel Karnevalsveranstaltungen, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern, zudem Veranstaltungen, auf denen getanzt, gesungen oder geschunkelt wird. An diesen Veranstaltungen können nur noch Geimpfte oder Genesene teilnehmen. Diese 2-G-Regel gilt für alle Personen ab 12 Jahren und 3 Monaten, da eine Impfung erst mit 12 Jahren möglich ist und ein vollständiger Schutz nicht direkt mit Erreichen dieses Alters gegeben ist. Sie gilt nicht für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese Personengruppen benötigen dann einen negativen aktuellen PCR-Test oder einen Schnelltest (PoC).
Diese Regeln sind Teil einer geltenden Allgemeinverfügung (AV) des Kreises Düren. Da die Landesregierung, mit der der Kreis Düren in einem ständigen Austausch steht, am kommenden Montag über weitere Maßnahmen berät, gilt die AV des Kreises zunächst bis zu diesem Tag, dem 15. November.
„Wir wollen die Möglichkeit, an feierlichen Veranstaltungen teilzunehmen, erhalten“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Dies gelinge mit den nun eigeleiteten Schutzmaßnahmen. Die erhebliche Ausweitung der Impfangebote und die 2-G-Regel seien geeignete Mittel gegen das sich derzeit rasant ausbreitende Corona-Virus.