In der Pressemeldung der Polizei heißt es, dass an drei Fahrzeugen ein Sachschaden entstanden sei, nachdem ein 25-jähriger den Überholvorgang einer anderen Fahrzeugführerin beeinträchtigt habe. Die in den Unfall verwickelten Fahrzeuge fuhren auf der B57 von Gereonsweiler in Richtung Setternich. Trotz abbremsen beider Parteien, fuhr der Beschuldigte jedoch auf das Heck des dritten Pkw auf und kam dadurch von der Straße ab.
Bei der Aufnahme des Sachverhaltes stellte sich jedoch heraus, dass der 25-Jährige, der ohne zu schauen überholen wollte, unter dem Einfluss von Marihuana- und Medikamenteneinfluss stand.
Bei genauerem Hinsehen fanden die eingesetzten Polizeibeamten dann noch einen Schlagring im Wagen des Mannes aus Wegberg. Einen gültigen Führerschein konnte er der Polizei nicht vorzeigen.
Er wird sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung infolge des Genusses von berauschenden Mitteln, einer Straftat gegen das Waffengesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.