Start Magazin Vereine Reicher Erlös aus „zweiter Hand“

Reicher Erlös aus „zweiter Hand“

Das AsF-Kleiderlädchen am Walmratplatz hat eine lange Tradition. Hier werden nicht nur Secondhand-Kleider angeboten, der Jahreserlös kommt wiederum Vereinen und Institutionen in Jülich und der Region zugute. Über 16.000 Euro wurde 2017 erwirtschaftet und konnten verteilt werden.

113
0
TEILEN
- Anzeige -

Zufriedenheit herrschte bei der Mitgliederversammlung des Kleiderlädchens der AsF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen), wie die Vorsitzende Giny Marquardt feststellte. Auf der Agenda standen das Bilanzergebnis 2017 und der Rückblick auf 40 Jahre Kleiderlädchen, in dem viele Mitarbeiterinnen schon von Anfang an dabei sind. Beides sei nämlich von großem Erfolg gekennzeichnet gewesen.

Durch die Hilfe treuer, aber auch zunehmend neuer Kundschaft hatte das Kleiderlädchen am Jahresende insgesamt 16.360 Euro an Einnahmen verbuchen können. Die Verantwortlichen der Einrichtungen dankten den zahlreichen Kunden, die regelmäßig Kleidung spenden, und denen, die diese kaufen.

- Anzeige -

Dadurch ist das Kleiderlädchen in der Lage, vielen Einrichtungen Spenden zugute kommen zu lassen. Finanzielle Unterstützung erhielten 2017 folgende Vereine und Organisationen:
Frauen helfen Frauen 1200 Euro,
Sozialdienst katholischer Frauen Jülich 1200 Euro,
Mittagstisch Evang. Kirche Jülich 600 Euro,
Jülicher Tafel 1700 Euro;
Basta (Verein gegen sexuellen Missbrauch) Düren 800 Euro,
AWO Jülich 500 Euro,
Frauenhaus Düren 1000 Euro,
Zornröschen Mönchengladbach 400 Euro,
Förderschule-Linnich e.V. Reittherapie 1500 Euro,
MS-Gruppe Jülich 400 Euro, Parkinson-Gruppe Jülich 200 Euro,
Christl. Sozialwerk „Café Gemeinsam“ Jülich 1000 Euro,
Medica mondiale e.V. 1000 Euro,
SC Jülich 10 Jugend Jülich 500 Euro,
Ärzte ohne Grenzen e.V. 1000 Euro,
Samt e.V. Jülich 200 Euro,
Brückenkopf-Zoo Patenschaft 260 Euro,
Klinik-Clowns Aachen e.V. 1000 Euro, K
linik Clowns Düren 1000 Euro,
AWO Kindergarten Pusteblume Jülich 200 Euro,
Förderverein Kindergarten St. Rochus 400 Euro,
KÖB Martinus Linnich 300 Euro,
Jülich 1910 Feriencamp für Kinder 500 Euro.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here