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Vor 500 Jahren

Die Vereinigung der Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg 1521

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August Eduard Nicolaus (Claus) Meyer, „Vereinigung der Länder Cleve und Jülich-Berg durch Verlobung der fünfjährigen Maria von Jülich-Berg mit dem sechsjährigen Johann von Cleve Anno 1496“, 1903, Mischtechnik auf Papier auf Leinwand, Museum Zitadelle Jülich. Das Wandgemälde des Künstlers mit diesem Motiv befindet sich im Rittersaal von Schloss Burg an der Wupper. Foto: Siegfried Peters
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Im Jahr 1521 vollendeten sich Überlegungen und Planungen, die in das ausgehende 15. Jahrhundert zurückreichten. Die beiden bedeutendsten weltlichen Territorien des Rheinlandes und Westfalens, die Herzogtümer Jülich-Berg und Kleve mit den Grafschaften Mark und Ravensberg, standen von nun an unter der Herrschaft eines Herzogs.

Diese Personalunion bildete den Höhepunkt des politisch-dynastischen Vorgehens der Herzöge Johann II. von Kleve (reg. 1481-1521) und Wilhelm IV. von Jülich-Berg (reg. 1475-1511). Letzterer stand vor der großen Herausforderung, dass ihm kein Erbsohn sondern „nur“ eine Erbtochter, Maria (1491-1543), geboren worden war. Damit stand die Zukunft des jülich-bergischen Herrscherhauses auf dem Spiel. Schon hatte sich das Haus Wettin in Stellung gebracht, um die Erbfolge im Westen des Reiches anzutreten, als die Herzöge von Kleve und Jülich-Berg einen weitblickenden Plan in Angriff nahmen: die Verheiratung des klevischen Erbsohnes Johann (1490-1539) mit der jülich-bergischen Erbtochter Maria. Voraussetzung für dieses Vorgehen war zum einen die politische Annäherung der beiden Herzöge und zum anderen die Erlaubnis des Kaisers, dass Maria das Erbe ihres Vaters antreten durfte. Tatsächlich räumte Maximilian I. Maria dieses Recht ein. Die Wettiner, die dieses Vorgehen ausdrücklich missbilligten, wurden damit „ruhiggestellt“, dass in einem eigenen Vertrag zugesichert wurde, dass das erste Kind aus der Ehe zwischen Johann III. und Maria einen Wettiner heiraten würde. Damit wurden die Erbansprüche in die nächste Generation übertragen.

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Schwierige Annäherungen bei Konkurrenzsituation
Schwieriger war die grundsätzliche Annäherung zwischen Johann II. von Kleve und Wilhelm IV. von Jülich-Berg gewesen. Das hatte mit der Konkurrenzsituation zu tun, in der sich beide Herzöge befanden. Die Herzöge von Kleve waren traditionell Parteigänger der mächtigen und einflussreichen Herzöge von Burgund, denen es seit dem 14. Jahrhundert gelungen war, eine Art „Zwischenreich“ zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich zu schaffen. Die Herzöge von Jülich-Berg hatten sich gegenüber den Herzögen von Burgund deutlich distanzierter gezeigt, was in Zusammenhang mit den Herrschaftsansprüchen beider über das Herzogtum Geldern zu sehen ist. Wilhelm IV. war der erste jülich-bergische Jungherzog gewesen, der zur Erziehung an den burgundischen Hof geschickt worden war. Zudem gab es erhebliche Streitigkeiten um die Grenze zwischen dem Herzogtum Berg und der Grafschaft Mark. Hier waren es die Räte beider Herzöge, die schrittweise auf dem Verhandlungsweg die entsprechenden Probleme aus dem Weg räumten.
Die Annäherung zwischen Jülich-Berg und Kleve wurde auch dadurch befördert, dass der Herzog von Burgund immer deutlicher seinen Einfluss auf die Länder am Rhein auszudehnen versuchte. Ein entsprechendes Erweckungserlebnis für die Landesherren im Nordwesten des Heiligen Römischen Reiches wurde die Kölner Stiftsfehde in den 1470er Jahren. Die Belagerung von Neuss durch den Kölner Kurfürsten und Erzbischof nutzte Herzog Karl der Kühne von Burgund, um mit einem eigenen Heer vor der Stadt aufzuziehen.

Stärkere Kooperation als Machtoption
Diesem spektakulären Eingreifen, dem sowohl der Herzog von Jülich-Berg als auch der Herzog von Kleve nur tatenlos zuschauen konnten, wurde unter anderem durch das beherzte Eingreifen der (Reichs-)Stadt Köln ein Ende gesetzt. Den weltlichen Landesherren war damit unmissverständlich klargeworden, dass eigene Machtoptionen nur in einer stärkeren Kooperation miteinander gesichert werden konnten. Insoweit bildete die Vereinigung der Länder Jülich-Berg-Ravensberg und Kleve-Mark eine Option, um sich dem Zugriff außerterritorialer Kräfte zu erwehren.
1496 fand auf Schloss Burg an der Wupper die Verlobung der fünfjährigen Maria von Jülich-Berg mit dem sechsjährigen Johann von Kleve statt. Mit der Verlobung ging ein aufwändiges Vertragswerk einher – eine Eheberedung, die von 86 Ständevertretern der Territorien besiegelt wurde. Die Vereinigung der Länder war mithin nicht nur ein dynastisch-politisch motivierter Akt der beiden Landesherren, sondern auch das Ergebnis einer Einigung zwischen den Ständen der Einzelterritorien. Diese werden damit als bedeutende politische Akteure greifbar. Das Vertragswerk war auch deshalb so ausführlich gefasst, da alle möglichen Eventualfälle – beispielsweise der frühe Tod eines der beiden Verlobten – mitbedacht und in ihren Folgen geregelt sein mussten. Tatsächlich ging alles gut, und nach Erreichen der Volljährigkeit heirateten Maria und Johann im Jahr 1510. Ein Jahr später verstarb Herzog Wilhelm IV., womit beide die Regentschaft in Jülich-Berg-Ravensberg antraten. Als nun 1521 Johann II. verstarb, fiel auch dessen Herrschaftsbereich an Maria und Johann: Die Vereinigung der rheinisch-westfälischen Territorien war damit formell vollzogen.

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Guido von Büren
Eine echte Muttkrat und mit unbändiger Leidenschaft für Geschichte und Geschichten, Kurator mit Heiligem Geist, manchmal auch Wilhelm V., Referent, Rezensent, Herausgeber und Schriftleiter von Publikationen, Mitarbeiter des Museums Zitadelle und weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannter Historiker, deswegen auch Vorsitzender der renommierten Wartburg-Gesellschaft

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