Start Stadtteile Jülich Nachhaltiges Leben in Jülich

Nachhaltiges Leben in Jülich

Zu einem öffentlichen Bürger-Café am Donnerstag, 16. September, lädt der Jülicher Bürgerrat Interessierte ein. Die Resultate der Vorschlagentwicklung der Jülicher Bevölkerung werden vorgestellt. Auch Bürgermeister Axel Fuchs werden die Erkenntnisse übergeben. Kernthema stellt das Feld „Nachhaltiges Leben in Jülich“ dar.

99
0
TEILEN
Foto: Engin Akyurt | Pixabay
- Anzeige -

Jülich möchte sich zu einer nachhaltigen und modernen Stadt entwickeln. Insbesondere naturnahe Grün- und Freiflächen stehen neben regional und hochwertig angebotenen Lebensmitteln im Diskurs. Um zu dem Strukturwandel und Klimaschutz beizutragen, sollen die Bürgerinnen und Bürger Jülichs einbezogen werden. Die Einbringung der Bevölkerung soll mit Freude und Leichtigkeit geschehen. Daher sollen diese in den Umsetzungsablauf einbezogen werden und tatkräftige Unterstützung der Kommune erhalten.

- Anzeige -

Das öffentliche Bürger-Café findet zwischen 18 Uhr 30 und 21 Uhr statt.
Der Veranstaltungsort ist das Pädagogischen Zentrum des Gymnasiums Zitadelle in Jülich.

Aufgrund der Besucherbegrenzung muss eine Teilnahme bis zum 14. September unter biooekonomierevier.de/buergercafe_juelich angemeldet werden. Eine Anwesenheit kann nur unter Beachtung der 3G-Regeln als Corona-Maßnahme erfolgen.

TEILEN
Vorheriger ArtikelSperrung auf dem Autobahnkreuz Aachen
Nächster ArtikelVerbundenheit zum Brauchtum
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here