§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Nach der Session ist vor der Session! Gerade erst haben sich die Strohmänner von der närrischen Zeit verabschiedet und mit ihrer Strohprinzessin Ursula I....
Die Spätantike gilt in der Geschichtswissenschaft als Transformationsepoche zum frühen Mittelalter. Sie wird mittlerweile zeitlich umrissen mit dem Herrschaftsantritt des Diokletian im Jahre 284...
Im März hat sich die Gesamtzahl der gemeldeten Arbeitslosen um 652 Personen auf 45.483 Personen erhöht, das bedeutet einen Anstieg der Arbeitslosenquote im Agenturbezirk...