Start Nachrichten FSJ bei dem Maltesern

FSJ bei dem Maltesern

Sechs junge Menschen starten im September bei den Maltesern im Stadtverband Jülich mit ihrem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ). Es sind noch Plätze frei.

127
0
TEILEN
Foto: Wolf Lux/Malteser
- Anzeige -

„Wir haben Jahr für Jahr gute Erfahrungen mit unseren Freiwilligen gemacht“, so Marvin Adels, Geschäftsführer der Malteser im Kreis Düren. „Mit dem FSJ haben sie einen guten Einstieg ins Berufsleben oder auch eine Entscheidungshilfe bei der Berufswahl“, erklärt Adels. Freie Plätze ab September oder später gibt es noch im Bereich Fahrdienst und Menüservice.
Für alle, die das Abschlusszeugnis der Schule in der Hand haben, aber noch nicht wissen, wie es im Herbst weitergeht, kann der Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) eine sinnvolle Alternative sein. Nach dem theoretischen Lernen können junge Menschen etwas Praktisches tun und sich orientieren.

Der soziale Einsatz eignet sich auch zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz, denn die Einsatzzeit wird in der Regel als Wartezeit bei der Studienplatzvergabe angerechnet und bei einer Bewerbung für eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen Bereich oft als Vorpraktikum anerkannt.

- Anzeige -

Interessenten müssen mindestens 18 Jahre alt sein und den PKW-Führerschein vorweisen können. Darüber hinaus sollten die künftigen Freiwilligen Freude am Umgang mit Menschen, Flexibilität und Teamfähigkeit mitbringen. Der Einsatz ist für 12 Monate vorgesehen, unter Umständen kann aber eine andere Dauer vereinbart werden. Die Freiwilligen erhalten monatlich Taschengeld und Verpflegungszuschuss in Höhe von insgesamt 450 Euro und besuchen mehrere Seminare. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden übernommen.

Weitere Informationen gibt es auf der Kampagnenseite der Malteser unter www.gutundwertvoll.de oder bei Kreisgeschäftsführer Marvin Adels unter der Telefonnummer 02461 97350.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here