Start Magazin Kunst & Design Kunst im Krankenhaus

Kunst im Krankenhaus

Neue Kunstausstellung im St. Josef-Krankenhaus Linnich zeigt Bilder von Oliver Christoph Dürr.

162
0
TEILEN
Günter Weingarten (Pflegedirektor) mit Christoph Oliver Dürr (li.) im St. Josef-Krankenhaus Linnich. Foto: D. Renn
- Anzeige -

Oliver Christoph Dürr stellt aktuell seine Bilder im St. Josef-Krankenhauses Linnich aus. Die Werke sind in den Fluren des Vorderhauses zu sehen. Die mehrmonatige Ausstellung ist für Besucher kostenlos. Zusätzlich sind Teile der Ausstellung auch auf der Internetseite des Krankenhauses zu sehen unter www.krankenhaus-linnich.de/A-Z.

Dürr studierte im zweiten Bildungsweg Architektur in Köln. Diesen Beruf übt Dürr seit mehr als 20 Jahren aus. Neben dem Beruf war er stets künstlerisch tätig. Im Laufe der Jahre hat Dürr seine eigene Technik entwickelt. Um seine Bilder veröffentlichen zu können, hat Dürr sich dem „artclub“ und später dem „crossart international“ angeschlossen, wo er sich auch an Gruppenausstellungen beteiligt. Des Weiteren organisiert Dürr auch Einzelausstellungen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel momentan im St. Josef-Krankenhaus Linnich.

- Anzeige -

Die Arbeiten sind keine Drucke oder Vervielfältigungen, jede ist ein Unikat. Gearbeitet auf schwerem Transparentpapier mit Tuschefüllern, wie sie Architekten, Ingenieure und Graphiker verwenden. Dabei wird Punkt um Punkt auf das Papier gebracht. Mehr Informationen auf www.ocd-cologne.de.

„Die neue Ausstellung zeigt interessante Motive. Wir hoffen, dass die Bilder die Betrachterinnen und Betrachter erfreuen“, so Günter Weingarten, Pflegedirektor im St. Josef-Krankenhaus Linnich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here