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Anwalt aus der Konserve?

Jede(n) von uns kann täglich ein Rechtsproblem treffen.

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Foto: Andrey Burmakin
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Der unklare Verkehrsunfall, die gescheiterte Reklamation, der lärmende Mieter nebenan, die Abmahnung des Arbeitgebers, der zurückgewiesene Antrag auf Schwerbehinderung, die misslungene chirurgische Operation, die überwachsende Hecke des Nachbarn, um nur ein paar Beispiele aus dem praktischen (Rechts)Leben zu nennen.

Und schon hat man die Qual der Wahl. Die Sache einfach liegen lassen und aussitzen? Oder besser an eine Kanzleitür meiner Wahl zur anwaltlichen Beratung klopfen? Oder etwa mit einem einfachen Mausklick den Anwalt aus dem Netz, also quasi den Anwalt aus der Konserve anfunken?

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Keinesfalls ist die Vogel-Strauß-Methode zu empfehlen, denn den Kopf in den Sand zu stecken führt eher zur Problemmaximierung.

Ein kompetenter Rechtsrat hingegen kann wie ein Fels in der Problembrandung wirken. Aber überzeugt dieser Rechtsrat des Anwalts eher leibhaftig oder sogar online wie aus der Konserve?

An dieser Stelle kann und will der Autor dieser Kolumne und langjährige Anwaltspraktiker mit voller Verve den Stab für die persönliche Anwaltsberatung und -unterstützung brechen.

Auch wenn pandemiebedingt vermehrt über digitale Wege gesprochen und gehandelt wird, steht und fällt der Erfolg einer anwaltlichen Beratung und Tätigkeit mit dem persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant, und zwar beginnend mit dem Erstgespräch hinweg über alle weiteren Stationen vorgerichtlich und ggfls. gerichtlich bis hin zum finalen Bilanzgespräch.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant basiert auf der unmittelbaren Erörterung des problembehafteten Sachverhalts, aufgrund dessen der Petent anwaltlichen Rat sucht. Und hierzu sollte zunächst die sprichwörtliche Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmen.

Dies lässt sich in einem Erstberatungsgespräch durchaus auskundschaften, woraufhin erst bei einem guten Gefühl des Mandanten die Beauftragung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgen kann und soll.

Im persönlichen Erstgespräch kann der Mandant recht schnell ermitteln, ob der der von ihm ausgewählte Anwalt ihm wirklich zuhört, auf seine Fragen eingeht, seine Sorgen ernst nimmt und bereits mit vergleichbaren Sachverhalten Erfahrungen gemacht hat, ja schlicht, ob er sich in der Gesprächssituation mit dem Anwalt wohl fühlt.

Wichtig ist auch, dass der Mandant die Flexibilität des Anwalts seiner Wahl dahingehend aufspürt, dass dieser nicht nur stur den dornenreichen Weg der streitigen Auseinandersetzung präferiert, sondern auch und gerade Wege gütlicher und konsensualer Verständigung eröffnet.

Ähnlich wie im Arzt-Patient-Verhältnis sollte der Mandant mithin den Anwalt seiner Wahl als gleichermaßen kompetent und sympathisch erachten können.

Denn immerhin will der Mandant seinem Anwalt zumeist hoch diskrete Informationen zukommen lassen, was ein starkes Vertrauensverhältnis zwischen beiden voraussetzt.

Diese feste Vertrauensbindung im Mandatsverhältnis lässt den Anwalt schnell zum Freund und Helfer auf den Wegen heraus aus der sorgenreichen Rechtsangelegenheit werden.

Um effektive Lösungswege ausfindig zu machen, ist der Mandant wiederum aufgerufen, seinen Anwalt des Vertrauens mit allen erdenklich wichtigen Informationen und ihm vorliegenden Unterlagen zu „versorgen“.

Der Anwalt muss wissen, was Sache ist, denn Wissen ist auch des Anwalts Macht.

Und er ist in der Tat hinsichtlich der Faktensammlung Jäger und Sammler und sortiert sodann die für die Sachverhaltsanalyse wesentlichen Informationen und Unterlagen gezielt aus.

Und keine Sorge, der Anwalt behandelt dieses Wissen in hohem Maße diskret, ist er doch gemäß seiner Berufsordnung nach zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Es dürfte unbestritten sein, dass einzig ein Vieraugengespräch die Vertrauensbildung im Mandatsverhältnis befördert.

Dies gilt insbesondere für familienrechtliche Mandate.

In Scheidungs- oder umgangs- und sorgerechtlichen Angelegenheiten ist gemäß den weitreichenden Erfahrungen des Autors die Face-to-Face-Beratung des Familienanwalts nahezu unverzichtbar, und sollte ein stabiler Vertrauenskontakt für eine persönliche Mandatsbetreuung etabliert sein.

Nur so wird vor allem der Familienanwalt dem Bedürfnis des Petenten nach Beratung und Information und Unterstützung gerecht.

In der laufenden persönlichen Beratung kann der Anwalt die Interessensausrichtung des Mandanten ausloten, Mandatsziele erfassen und Lösungswege mit dem Mandanten erarbeiten.

Die Unmittelbarkeit des anwaltlichen Gesprächskontakts ist für Vermittlungs- oder Mediationsgespräche zwischen streitenden Parteien noch unverzichtbarer.

So ist eine vom Anwalt/von den Anwälten in der persönlichen Mandatsführung vermittelte einvernehmliche Scheidung auch der beste Garant für eine eher zügige und kostengedämpfte Scheidung.

Ohne individuelle und persönliche Beratung durch einen Anwalt vor Ort ist eine solche Vorgehensweise kaum durchführbar.

Die virtuelle Welt mit einer Beratung mehr oder minder von der Stange kann und wird eine solche Beratungseffizienz nicht gewährleisten.

Aus vorstehenden Gründen mag dem Autor und überzeugten Einzelanwalt das Plädoyer für die individuelle Einzelberatung und Vertretung erlaubt sein.

Die langjährige Erfahrung des Jülicher Anwalts lehrt es eindrucksvoll:

Kompetente und persönliche Beratung des Anwalts wird den individuellen Interessen des Mandanten zumeist eher gerecht als eine Online-Beratung aus der Konserve.


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