Start Nachrichten Mit Drogen im Auto

Mit Drogen im Auto

Beamte der Autobahnpolizei Köln hielten auf der A4 bei Düren einen Autofahrer aus den Niederladen an. Dieser führte eine nicht geringe Menge an Drogen mit sich. Er wurde vorläufig festgenommen und wird heute einem Haftrichter vorgeführt.

99
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gestern gegen 17:40 Uhr hielten Beamte der Autobahnpolizei Köln in Höhe der Anschlussstelle Düren einen Wagen an, der auf der A4 in Richtung Olpe unterwegs war. Der niederländische Fahrer gab an, gerade aus seinem Heimatland in Richtung Köln zu fahren. Da sich vor Ort Anhaltspunkte für ein Drogendelikt ergaben, führten die Polizisten mit der Zustimmung des 30-Jährigen einen Drogenkontakttest an dessen Händen durch, der positiv auf Kokain und Opiate reagierte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person und des Wagens wurden nicht geringe Mengen an Heroin und Kokain gefunden. Der Niederländer wurde vorläufig festgenommen, der Kriminalwache der Polizei Düren übergeben und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sein Handy und das Auto stellten die Beamten sicher.

Er gab zu, nicht zum ersten Mal Drogen aus den Niederladen eingeführt zu haben. Er wird sich nun wegen der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln verantworten müssen. Ein positiv ausgefallener Speicheltest zeigte, dass der Mann selbst auch Drogen konsumiert hatte. Dies zog eine Blutprobe und eine Anzeige wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nach sich. Der 30-Jährige wird im Verlauf des heutigen Tages einem Haftrichter vorgeführt, der dann über die Anordnung einer Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here