Start Nachrichten Förderungen für Museen

Förderungen für Museen

Der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat für das laufende Jahr die Unterstützung von 13 Kulturprojekten mit über 250.000 Euro beschlossen. Damit fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen seiner Museumsförderung Projekte, Ideen und konkrete Aktivitäten.

26
0
TEILEN
Deutsches Glasmalerei-Museum Linnich. Foto: Museum
- Anzeige -

„In den vergangenen Monaten ist uns bewusst geworden, wie bedeutsam kulturelle Angebote für uns alle sind. Sie steigern unsere Lebensqualität und haben Auswirkungen auf unser Zusammenleben. Wollen wir die Vielfalt der Projekte im Rheinland erhalten, müssen wir das Engagement der Menschen, die mit Kreativität und vielen Ideen daran arbeiten, nach besten Kräften gerade jetzt unterstützen. Der LVR ist überzeugt, dass dieser finanzielle Beitrag in schwierigen Zeiten unverzichtbar und wirkungsvoll ist“, so Prof. Dr. Jürgen Rolle, Vorsitzender des Kulturausschusses.

Mit dem Geld werden Projekte in allen musealen Bereichen unterstützt, wie zum Beispiel Ausstellungskonzeption und -realisierung, mediale Vermittlungsangebote und begleitende Veranstaltungen ebenso wie Publikationen und museumspädagogische Angebote. Alle Museen wurden im Vorfeld durch die LVR-Museumsberatung fachlich begleitet.

- Anzeige -

Zu den geförderten Museen zählen große und kleine Häuser in der rheinischen Museumslandschaft. Auch Düren und Linnich sind mit dabei Für die Publikation „In Düren zu Hause – Migrationsgeschichte(n) und kulturelle Vielfalt“ bekommt das Stadtmuseum Düren eine Förderung von 3.000 Euro. Über 10.250 Euro freut sich der Kreis Düren für den Ausstellungskatalog zur Sonderausstellung „GLAS HAT UNS“ im Deutschen Glasmalerei-Museum Linnich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here