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Beim Schafklau gefilmt

Ende April wurden von einer Weide in Vettweiß drei Schafe gestohlen. Die Ermittlungen führten mittlerweile zu einem Tatverdächtigen.

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Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
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Der Diebstahl der Tiere wurde durch drei Männer verübt, wie die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera zweifelsfrei erkennen ließen. Diese Aufnahmen wurden durch Privatpersonen in sozialen Netzwerken veröffentlicht und geteilt, woraufhin zahlreiche Hinweise auf mögliche Verdächtige bei der Kriminalpolizei eingingen, unter anderem aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus Bayern. Inzwischen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 23-jährigen Mann aus Osteuropa, der derzeit nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, jedoch Verbindungen in den Nachbarkreis sowie das genannte Bundesland hat. Die Ermittlungen zu den Mittätern dauern derweil an.

Eine rechtliche Grundlage für eine polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung unter Zuhilfenahme der Überwachungsvideos lag und liegt bislang nicht vor. Auch wenn die private Veröffentlichung der Aufnahmen zum Ermittlungserfolg beigetragen haben, so gilt dennoch: das Veröffentlichen von Bildern von Privatpersonen verstößt gegen das Kunsturhebergesetz und verletzt die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen – auch, wenn es sich dabei um Straftäter handelt. Nur bei schweren Straftaten kann eine Öffentlichkeitsfahndung richterlich angeordnet werden.

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