Bekanntmachung der Stadt Jülich
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)
a) Ergebnis aus der Beteiligung Betroffener gem. § 137 BauGB u. der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 unter anderem beschlossen:
„Über die während der Beteiligung Betroffener gem. § 137 BauGB u. der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB vorgebrachten Anregungen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 5 beschlossen. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“ wird gem. § 142 Abs. 1 BauGB beschlossen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Jülich“ (InHK) einstimmig beschlossen. Im Rahmen der Untersuchungen zum Integrierten Handlungskonzept wurden innerhalb des dort definierten Untersuchungsraumes „Innenstadt Jülich“ erhebliche städtebauliche Missstände festgestellt, die u.a. auf die Auswirkungen des Strukturwandels im Einzelhandel, den demographischen Wandel, laufende Veränderungen im Mobilitätsverhalten und einen steigenden Wettbewerbsdruck zurückzuführen sind.
Mit dem Beschluss einer Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Jülich“ wird das Ziel verfolgt, die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes festgestellten städtebaulichen Missstände (insb. funktionale u. gestalterische Defizite) zu beheben.
Gemäß § 137 BauGB sind die Gründe und Ziele der Sanierung mit den betroffenen Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Dies wurde in der Beteiligung durchgeführt. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139 BauGB statt. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“ lag mit der Begründung in der Zeit vom 12.01.2021 bis 12.02.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich aus. Zudem wurde auch das Integrierte Handlungskonzept bereits unter reger Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet.
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“ kann mit der Begründung nach Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache.
Bekanntmachungsanordnung
Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird gem. § 2 (3) der Verordnung über die öffentliche Bekanntma-chung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungs-verordnung – BekanntmVO) angeordnet.
Die vorstehende Satzung wird hiermit gem. § 143 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit Vollzug dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) in Kraft.
In der Bekanntmachung ist auf § 7 (6) GO NRW hinzuweisen.
Jülich, 23.04.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs