Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu zwei Stunden gebührenfrei in Jülich parken. Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).
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Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.