Start Nachrichten Nicht anklicken

Nicht anklicken

Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: Sie erhalten eine SMS von einem Paketanbieter und sollen eine Lieferung per Klick auf einen Link bestätigen.

126
0
TEILEN
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
- Anzeige -

Bei dieser Art von SMS handelt es sich um einen Betrugsversuch. Durch Klicken des Links werden Sie auf eine Website geleitet, die Sie auffordert, Ihren Browser zu aktualisieren. Bestätigen Sie dies, wird eine Schadsoftware auf Ihrem Mobiltelefon installiert. Mit Hilfe der schadhaften App können Betrüger dann Ihre privaten Daten ausspähen.

Davon betroffen sind auch Passwörter und Bankdaten. Doch damit nicht genug, Ihr Gerät dient den Betrügern in vielen Fällen auch noch zur Verbreitung der betrügerischen SMS.

- Anzeige -

Die Polizei rät:

  • Löschen Sie eine solche SMS sofort und klicken Sie nicht auf den Link! Klicken Sie generell niemals auf Links, die Sie von unbekannten Absendern erhalten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Provider über die Möglichkeit einer Drittanbietersperre. Diese verhindert Zahlungen über Mobilfunkanbieter an Dritte
  • Bestätigen Sie keine Installationen von fremden Apps und deaktivieren Sie in den Einstellungen Ihres Handys die automatische Installation von Apps
  • Führen Sie regelmäßig Backups durch
  • Sollten Sie bereits auf den Inhalt einer solchen Benachrichtigung eingegangen sein: Löschen Sie die SMS und wenden Sie sich an Ihren Moblifunkprovider. Nur dieser kann die schädliche App wieder vollständig deinstallieren.
  • Sollten Sie bereits Schadsoftware auf Ihrem Mobiltelefon haben: Schalten Sie Ihr Smartphone in den Flugmodus und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Provider auf. Dieser wird Ihnen behilflich sein, die Schadsoftware vollständig von Ihrem Gerät zu entfernen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here