Das Land NRW hat die bisher geltende Corona-Schutzverordnung angepasst und setzt sie ab morgen in Kraft. Was heißt das für den Kreis Düren, wie geht es nun weiter? Ab dem morgigen Montag, 29. März, gilt im gesamten Kreisgebiet zunächst die vom Land verhängte „Notbremse“ für Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100, die neben Kontaktbeschränkungen zum Beispiel die Schließung von Museen und Bibliotheken vorsieht sowie im Einzelhandel mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte nur noch das System „Click & Collect“.
Nach der Corona-Schutzverordnung besteht aber die Möglichkeit, dass der Kreis mit Zustimmung des NRW-Gesundheitsministeriums durch eine Allgemeinverfügung regelt, dass der Einzelhandel oder Museen weiter öffnen können, wenn der Kunde ein tagesaktuelles, negatives Schnelltestergebnis vorweisen kann.
Voraussetzung ist eine ausreichende flächendeckende Infrastruktur kostenloser Bürgertests (mit geschultem Personal). „Diesen Weg wollen wir gehen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Der Kreis biete Bürgertests an mehr als 100 Stellen (Apotheken, Zahnarztpraxen) an, zudem ergänzend jeden Sonntag in Düren und Jülich (jeweils in der Kreisverwaltung). „Mit einem negativen Schnelltest ist es möglich, verantwortbar weitere Angebote zu machen.“ Natürlich gelten wie bisher auch alle anderen Hygieneregeln strikt weiter.
Der Kreis Düren wird diese Test-Option kurzfristig beim NRW-Gesundheitsministerium beantragen und geht von einer Antwort noch am morgigen Tage aus, so dass die Regelungen unmittelbar in Kraft treten und am morgigen Montag geduldet werden.
Ausgenommen von der Test-Option sind die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch im Kreis Düren weiter.