Nach dem kalten Winter mit vielen Einschränkungen locken die ersten warmen und sonnigen „Frühlingstage“ viele Menschen nach draußen. Spielplätze, Sportanlagen, Barmener See oder Eisdielen wurden von zahlreichen Jülicherinnen und Jülichern angesteuert.
Leider sind schon in diesen wenigen schönen Tagen zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regelungen bei Kontrollen aufgefallen oder gemeldet worden.
„Ich kann sehr gut verstehen, dass alle sich nach etwas Normalität sehnen und das schöne Wetter für Aktivitäten draußen nutzen“, sagt Bürgermeister Axel Fuchs, „aber bitte mit Bedacht!“ Es bleibt wichtig, die Kontakte auf das Nötigste zu begrenzen. Sonne tanken tue gut und sei selbstverständlich erlaubt, müsse aber stets unter Beachtung der geltenden Regelungen erfolgen.
Die Stadtverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang insbesondere an
- den immer einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern (z. Bsp.: auch zwischen Betreuungspersonen auf Spielplätzen);
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen von Geschäften usw. sowie mindestens einer Alltagsmaske vor Geschäften (10 Meter vor dem Eingang), auf Spielplätzen (alle Personen ab Schuleintrittsalter) und überall dort, wo der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann;
- die Regel, zusätzlich zum eigenen Hausstand maximal 1 weitere Person in der Öffentlichkeit zu treffen und
- das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern von der Verkaufsstelle
Die Sportanlagen unter freiem Himmel sind für Individualsport wieder geöffnet. Erlaubt ist dort der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes. Möglich ist damit auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht. Treiben mehrere Einzelsportler oder erlaubte Personengruppen Sport auf einer solchen Sportanlage, ist zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Das Rathaus ist für Publikum geschlossen. Viele Aufgaben werden weiterhin aus dem Homeoffice erledigt. Wer vorab telefonisch oder online einen Termin vereinbart hat, kann ausschließlich zu diesem Zeitpunkt ins Rathaus kommen. Wer einen solchen Termin vereinbart hat, diesen aber doch nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um eine kurze Absage gebeten.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert seine eigene und die Gesundheit anderer – aber auch ein Bußgeld (je nach Verstoß bis zu 500 Euro). Die Stadt Jülich kontrolliert die Einhaltung der Regelungen.
Die Stadtverwaltung Jülich bleibt erreichbar
per E-Mail: [email protected]
per Telefon: 0 24 61 / 63 – 0
oder direkt über die bekannten E-Mail-Adressen oder Durchwahlnummern der Fachbereiche.
Die für Jülich relevanten Regelungen werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert. Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: [email protected] und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8 bis 12 Uhr.