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Für Menschenrechte, gegen Haftungsrisiken

In einem aktuellen Positionspapier spricht sich die IHK Aachen klar für einen besseren Schutz von Menschenrechten aus. Zugleich müssen jedoch Haftungsrisiken und Bürokratiekosten für Unternehmer in Deutschland vermieden werden.

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IHK. Foto-Archiv: Jörg Hempel
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen unterstützt nach eigenem Bekennen nachdrücklich die Einhaltung der Menschenrechte und ist zugleich aber gegen unüberschaubare Haftungsrisiken insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Seit Monaten haben die Koalitionsparteien auf Bundesebene über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Plötzlich sei alles ganz schnell gegangen: Während der Beschluss des Bundeskabinetts zunächst für den 17. März angekündigt gewesen sei, habe die Koalitionsspitzen den Beschluss auf den 3. März vorgezogen – mit gravierenden Folgen: „Durch das spontane Vorziehen des Beschlusses ist die Verbändeanhörung als wesentlicher Bestandteil des demokratischen Gesetzgebungsverfahrens auf sechseinhalb Stunden verkürzt worden. Die Betroffenen wurden davon überrascht und hatten zu wenig Zeit, um sich mit dem umfangreichen Gesetzentwurf und seinen weitreichenden Folgen auseinanderzusetzen“, kritisiert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Dieses Vorgehen ist für die Unternehmer als Hauptbetroffene inakzeptabel und verhindert den demokratischen Austausch von Sachargumenten.“

Inhaltlich bringe der Gesetzesentwurf erhebliche Haftungsrisiken und enormen bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen mit sich, sollte er nun in dieser Form vom Bundestag verabschiedet werden. Eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen in Deutschland für Lieferanten im Ausland solle es nach den letzten Verlautbarungen nicht geben. „Das ist aber nach dem jetzt beschlossenen Entwurf alles andere als sicher“, heißt es in der Pressemitteilung. Er beinhaltet ein Klagerecht für Nichtregierungsorganisationen (NGO), wobei völlig offen bleibe, welche Art von Ansprüchen geltend gemacht werden könnten.

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„Die Regierungsparteien sprechen fortlaufend von Entlastungen und Bürokratieabbau. Faktisch schaffen sie mit diesem Gesetz jedoch genau Gegenteiliges“, bemängelt Bayer. „Für Unternehmer in unserer Region ist die Achtung der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit, die ohne Einschränkungen für den eigenen Betrieb gilt.“ Im Ausland trügen deutsche Unternehmen bereits zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei.

„Weitergehende Haftungsrisiken und Bürokratie könnten jetzt jedoch dazu führen, dass Unternehmen dieses Engagement im Ausland nicht aufrechterhalten können“, gibt Bayer zu Bedenken. „Die Lieferketten sind teilweise so komplex, dass kaum ein Unternehmen jede Stufe des Produktionsprozesses im Detail überwachen und beeinflussen kann.“ Das gelte auch für die rund 1000 Importeure im IHK-Bezirk Aachen, der neben der StädteRegion die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg umfasst. Ihr jährliches Importvolumen liegt bei rund 12 Milliarden Euro.

„Wir wissen von unseren Mitgliedern, wie schwer es ist, den Ursprung einer Ware zu klären. Für Ursprungszeugnisse etwa wird eine Information zum Herstellungsort benötigt“, erklärt Bayer. Das Problem: Oftmals kann nicht einmal geklärt werden, in welchem Land eine Ware hergestellt wird. „Wie sollen dann konkrete Herstellungsbedingungen ermittelt werden?“, fragt Bayer. Daher wäre ein abgestuftes Lieferkettengesetz aus Sicht der IHK Aachen eher im Bereich des praktisch Machbaren, wonach Vorlieferanten nur dann überprüft werden müssten, wenn es konkrete Verdachtsmomente gegen sie gebe. Entgegen der letzten Ankündigungen finde sich allerdings auch ein abgestuftes Konzept nicht mehr im Gesetzesentwurf.

Neben der möglichen zivilrechtlichen Haftung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz erhebliche Bußgelder gegen Betriebe verhängen können oder diese bis zu drei Jahre lang von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen. Auch der Umstand, dass die Gesetzespläne ab dem Jahr 2023 nur Betriebe mit mehr als 3000 Mitarbeitern und ab 2024 mit mehr als 1000 Mitarbeitern unmittelbar betreffen, heißt in der Praxis, dass künftig auch wesentlich kleinere Unternehmen bis hin zu Soloselbstständigen von dem Gesetz betroffen sein würden. Große Unternehmen übertrügen die Risiken vertraglich meist an ihre Lieferanten.

Diese Auswirkungen seien auch dem Gesetzesentwurf selbst zu entnehmen. „Tatsächlich werden deshalb insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen die Leidtragenden dieser Regelungen sein“, warnt Bayer. „Außerdem ist jetzt schon absehbar, welch bürokratischer Aufwand mit der Kontrolle und Dokumentation der Lieferketten verbunden wäre. Im Ergebnis sollen nun also Unternehmer für etwas in die Pflicht genommen werden, das der Politik über Jahrzehnte nicht gelungen ist. Der Gesetzesentwurf darf in dieser Form keinesfalls vom Bundestag beschlossen werden.“

Das Positionspapier kann unter www.aachen.ihk.de/lieferkettengesetz kostenfrei heruntergeladen werden.


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