Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Alten Bahnhof in Aldenhoven hielten Beamten gegen 18 Uhr einen Rollerfahrer an. Sie wollten überprüfen, ob dieser schon das neue blaue Versicherungskennzeichen angebracht hatte, das ab März dieses Jahres gilt. Der Fahrer des Rollers, ein 41-jähriger Mann aus Aldenhoven, konnte das aktuelle Versicherungskennzeichen nicht vorweisen. Eine Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug gestohlen war. Noch dazu war der 41-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Auch Alkohol- und Drogentests fielen positiv aus. Zuletzt wurde bei einer anschließenden Durchsuchung auf der Wache in Jülich ein Schlagstock gefunden, der unter das Waffengesetz fällt.
Das Kleinkraftrad und der Schlagstock wurden sichergestellt und entsprechende Anzeigen geschrieben, ebenso Anzeigen wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Blutproben hierzu wurden im Krankenhaus entnommen. Die Versicherungskennzeichen von Kleinkrafträdern gelten stets nur für ein Jahr und werden nicht automatisch verlängert. Immer zum 1. März eines Jahres wird ein neues Kennzeichen benötigt, an dessen Farbe erkennbar ist, ob es aktuell ist.
Die derzeitigen Versicherungskennzeichen sind blau. Verkehrsteilnehmer, die bei einer Kontrolle mit einem alten Kennzeichen angetroffen werden, verstoßen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.