„Die Verbreitung des mutierten Coronavirus bereitet uns erhebliche Sorge“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn mit Blick auf mittlerweile 66 nachgewiesene Fälle der sogenannten englischen Mutante. „Um eine weitere Verbreitung einzudämmen, müssen wir sehr vorsichtig sein“, betont der Landrat. Deshalb führt der Kreis Düren ab Donnerstag, 4. Februar, ergänzende Schutzmaßnahmen ein, die für das gesamte Kreisgebiet gelten.
In seiner heutigen Video-Botschaft erläutert der Landrat zusammen mit Dr. Norbert Schnitzler, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, die weiteren Vorsichtsmaßnahmen, die trotz der zaghaft sinkenden, aber nach wie vor zu hohen Inzidenzzahl von derzeit um die 90 Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen notwendig werden.
Und hier die wichtigsten neuen Regeln:
Der Mindestabstand soll dringend bei allen erlaubten Zusammenkünften und Versammlungen in Innenräumen künftig mindestens 2 Meter betragen (bisher: 1,5 Meter).
Haushaltsangehörige, die mit einem Menschen zusammenleben, der nachweislich mit dem mutierten Coronavirus infiziert ist (oder wo der Verdacht auf eine solche Infektion besteht), müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne dass eine Freitestung nach 10 Tagen möglich ist .
Wer länger als 5 Minuten Kontakt zu einem Menschen hatte, der mit dem mutierten Virus infiziert ist und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand hielt, ist nun Kontaktperson 1. Grades und muss in Quarantäne.
Für die Karnevalstage (Donnerstag 11. Februar, bis Dienstag, 16. Februar), herrscht ein Alkoholverbot in Innenstädten, Ortskernen und an Orten, bei denen es erwartungsgemäß regelmäßig zu Ansammlungen von Menschen kommt. Das ist insbesondere dort der Fall, wo nach der Corona-Schutzverordnung im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht herrscht.
„Wir müssen das mutierte Virus sehr ernst nehmen“, betonte Gesundheitsamtsleiter Dr. Norbert Schnitzler angesichts der ergänzenden Regeln. Nach allem, was bislang bekannt ist, sei es deutlich ansteckender. Landrat Wolfgang Spelthahn appellierte, sich unbedingt an die Vorsichtsmaßnahmen zu halten, um die derzeit günstige Entwicklung sinkender Fallzahlen nicht zu gefährden. „Wir wollen so schnell wie möglich unter einen Inzidenzwert von mindestens 50.“
Das NRW-Gesundheitsministerium hat diese präventiven Maßnahmen, die der Kreis Düren in einer sogenannten Allgemeinverfügung (bit.ly/AVKreisDüren) zusammengefasst hat, zugestimmt. Sie gilt bis zum 16. Februar.
Die 372 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:
- Aldenhoven: 19 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 572)
- Düren: 162 (3302)
- Heimbach: 10 (120)
- Hürtgenwald: 4 (298)
- Inden: 6 (149)
- Jülich: 45 (908)
- Kreuzau: 17 (445)
- Langerwehe: 13 (304)
- Linnich: 23 (345)
- Merzenich: 8 (352)
- Nideggen: 21 (370)
- Niederzier: 21 (497)
- Nörvenich: 6 (281)
- Titz: 5 (191)
- Vettweiß: 12 (256)
Die Anzahl der Todesopfer beträgt 213.
Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 93,3. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw