Start Nachrichten Region Jahresvollversammlung ganz anders

Jahresvollversammlung ganz anders

Neu, modern, interaktiv: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen lädt am Dienstag, 9. März, 11 Uhr, auf den „Blauen Teppich“.

40
0
TEILEN
- Anzeige -

Das erste digitale IHK-Forum ist das Nachfolgeformat der traditionellen Jahresvollversammlung, wobei Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft öffentlich diskutieren, wie unsere Region fit für die Zukunft werden kann. Im Fokus stehen die Entwicklung der Innenstädte und der Strukturwandel in Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg.

„Der Blaue Teppich ist wie unsere bisherige Jahresvollversammlung die zentrale Premium-Veranstaltung der IHK Aachen.“ sagt IHK-Präsidentin Gisela Kohl-Vogel. „Wir wollen damit Impulse geben und den Austausch relevanter Akteure vor Ort fördern und fordern. Dazu laden wir alle ein, denen die Zukunft unserer Region am Herzen liegt.“ Neben einer live im Internet übertragenen Podiumsdiskussion, sind zahlreiche individuelle und öffentliche Interaktionsmöglichkeiten zwischen den Teilnehmern der Online-Veranstaltung geplant.

- Anzeige -

„Austausch und Kommunikation stehen im Mittelpunkt unseres neuen IHK- Forums“, betont Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. „Wir wollen mit unseren Gästen über ihre und unsere Meinungen, Vorschläge und Konzepte sprechen: Wie werden unsere Innenstädte attraktiver? Welche Chancen bietet die Energiewende? Wie schaffen wir zusätzliche und zukunftssichere Arbeitsplätze? Das sind gewaltige Herausforderungen, die wir jetzt gemeinsam anpacken müssen.“

Wer an dem ersten digitalen IHK-Forum am 9. März teilnehmen möchte, kann sich unter www.blauerteppich.de kostenfrei anmelden. Alle registrierten Gäste werden für die Live-Übertragung ab 11 Uhr freigeschaltet und können sich anschließend mit anderen Teilnehmern und Vertretern der IHK Aachen digital austauschen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here