Ein Jahr lang werden alle anfallenden Gebühren und normalerweise zu entrichtenden Zuschüsse an die Stadt ausgesetzt, die von Vereinen, Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben zu leisten sind. Den Antrag hatten alle im Jülicher Rat vertretenen Parteien gemeinsam gefasst und auch so verabschiedet.
Das bedeutet, dass die Stadt Jülich bis zum Jahresende 2021 keine Sondernutzungsgebühren für öffentlich genutzte Flächen von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben erhebt. Verzichtet wird auch auf Zuschüsse, die Vereine für Einrichtungen wie Sporthallen zahlen, und auf die Gebühren beziehungsweise Kosten, wenn sie Veranstaltungen anbieten.
„Aufgrund der anhaltenden dynamischen Infektionslage und den immer noch Maßnahmen zur Kontaktreduzierung möchten Politik und Verwaltung in Jülich Strukturen entlasten und stärken“ heißt es in der Begründung.