Start Nachrichten Schnelle Entscheidungen

Schnelle Entscheidungen

indeland nimmt Stellung zum Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier – „Außergewöhnliche Situation erfordert neue Wege bei der Flächenvergabe für Gewerbe- und Wohngebiete“

164
0
TEILEN
Rekultivierte Tagebaukante | Foto: Mira Otto
Rekultivierte Tagebaukante | Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Die Kommunen rund um den Tagebau Inden setzen sich beim Land für eine schnellere Ausweisung von neuen Gewerbe- und Wohngebieten ein. „Strukturwandel ist nur durch Nutzung zusätzlicher Flächen erfolgreich umsetzbar“, heißt es in einer Stellungnahme der interkommunalen Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH (EwiG) zur neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier. Einer der Vorschläge aus dem indeland: Im Rahmen des Strukturwandels sollen neue Verfahren getestet werden, um dringend benötigte Flächen schneller erschließen zu können.

Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Städte und Gemeinden, die sich aufgrund der Corona-Pandemie nochmals verschärft hat, hält die indeland GmbH darüber hinaus eine stärkere staatliche Unterstützung durch Land und Bund für erforderlich. Jens Bröker, Geschäftsführer der indeland GmbH, wird die indeland-Positionen am kommenden Dienstag, 15. Dezember, im Rahmen einer Anhörung im Landtag erläutern. Dort wird er auch die anderen Punkte der mit den beiden anderen Tagebauumfeld-Initiativen, Hambach und Garzweiler, abgestimmten Stellungnahme ansprechen, das teilte indeland in einer Pressemitteilung mit.

- Anzeige -

„Es geht darum, innerhalb weniger Jahre Tausende neue Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Damit das gelingt, müssen etwa für den Ausbau des Future Mobility Parks in Aldenhoven schnell neue Flächen bereitgestellt werden“, so Bröker. „Mit den Methoden der Vergangenheit ist der Flächenbedarf in diesem außergewöhnlichen Wandel nicht darstellbar.“ Eine Lösung sieht die indeland GmbH etwa beim neuen Landesplanungsgesetz: Das beinhaltet eine Experimentierklausel, die kürzere Verfahren ermöglicht. Auf dieser Grundlage ließen sich außerdem die noch offenen rechtlichen Fragen zur baulichen Gestaltung des zukünftigen Indesees klären.

Mit Blick auf die für April 2029 vorgesehene Schließung des Tagebaus Inden fordern die indeland-Kommunen, den Bergbau auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Vom Tagebaubetreiber nicht mehr benötigte Areale sollten in einen Flächenpool eingebracht werden, damit Tagebau-kommunen Grundstücke für Strukturwandelprojekte erwerben können.

Da der Indesee mit Wasser aus der Rur gefüllt werden soll, weist die indeland GmbH darauf hin, dass die Wasserversorgung der Landwirtschaft sichergestellt werden müsse. „Im Hinblick auf sich verändernde Temperaturen und Niederschlagsmengen werden aber nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch Industrie und Einwohner künftig mehr Wasser brauchen“, so Bröker. Die vorgesehenen Leitungen für das Befüllen der Tagebauseen mit Rheinwasser dürften daher nicht zu knapp bemessen werden.

Die indeland GmbH und die an ihr beteiligten Kommunen unterstützen zudem die von der Tagebauinitiative Garzweiler vorgeschlagene Einrichtung eines externen Fonds oder einer Stiftung zur langfristigen Absicherung von Folgekosten der Tagebaue. „Es muss sichergestellt werden, dass die Kosten des Strukturwandels in der Zukunft gedeckt sind – unabhängig von der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte“, so Bröker. „Hier gibt es in der Leitentscheidung noch Ergänzungsbedarf, denn der Strukturwandel kann nur gelingen, wenn die Finanzierung der unterschiedlichen Vorhaben gesichert ist.“

Die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH vertrete die gemeinsamen Interessen der Kommunen Aldenhoven, Eschweiler, Inden, Jülich, Langerwehe, Linnich und Niederzier sowie des Kreises Düren, so die indeland GmbH.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here