Einer Streifenwagenbesatzung fiel am Freitag gegen 6:20 Uhr ein BMW auf, der die Straße „An der Kuhbrücke“ befuhr. Allerdings wirkte die langsame Fahrweise auf die Beamten merkwürdig, so dass sie eine Kontrolle vornahmen. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 18 Jahre alten Mann aus Osteuropa, der nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Ebenso war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Damit lag die erste Straftat vor: Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei der Kontrolle fiel auf, dass die an dem Wagen angebrachten Kennzeichen nicht zu diesem Auto gehörten. Die Herkunft der Kennzeichenschilder und die Eigentumsverhältnisse des BMW konnte der 18-Jährige nicht erklären. Darüber hinaus fanden die Polizisten diverses Werkzeug im Fahrzeug, welches üblicherweise für die Begehung von Einbrüchen benutzt wird. Die Gesamtumstände legten den Verdacht nahe, dass der junge Mann im Begriff war, Einbrüche zu begehen. Er wurde vorläufig festgenommen, der Wagen samt Werkzeug und Kennzeichen wurde beschlagnahmt.
Im Laufe des Freitagmorgens stellte sich dann heraus, dass in der vorangegangenen Nacht in das Büro eines Autohandels an der Valenciennerstraße eingebrochen worden war, aus dem Fahrzeugschlüssel gestohlen wurden. Von dem Firmengelände hatte jemand dann besagten BMW entwendet. Damit lag die zweite Straftat vor: Einbruchdiebstahl.
An dem Wagen wurden Kennzeichenschilder angebracht, die ebenfalls in der Valencienner Straße von einem dort parkenden Wagen abmontiert und gestohlen worden waren. Damit konnten die Beamten gleich zwei weitere Straftaten notieren: Diebstahl und Urkundenfälschung.
Und schließlich wurde das Fahrzeug an einer Tankstelle am Friedrich-Ebert-Platz betankt, der Fahrer fuhr jedoch davon, ohne die Rechnung zu begleichen. Damit dar das Quintett komplett: Tankbetrug.
Die geführten Ermittlungen und die Erstattungen diverser Anzeigen durch die jeweiligen Geschädigten ergaben ein zusammenhängendes Gesamtbild. Der 18-Jährige stand nun in dringendem Verdacht, die geschilderten Taten begangen zu haben. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.