Start Nachrichten Die Adventszeit versüßen

Die Adventszeit versüßen

Bald öffnet sich das erste Türchen der Adventskalender. Wer noch keinen Kalender hat, kann ab sofort in der Tourist-Information oder im Rathaus ein Exemplar erwerben.

183
0
TEILEN
Gisa Stein (l.) und Stefanie Reichenbach (r.) vom Amt für Stadtmarketing präsentieren den diesjährigen Jülicher Schokoladenadventskalender. Foto: Stadt Jülich/D`Orsaneo
- Anzeige -

Das Amt für Stadtmarketing hat innerhalb der Aktion „Jülich im Advent“ auch in diesem Jahr eine streng limitierte Auflage von Schokoladenadventskalendern produzieren lassen. Die Kalender zeigen ein Jülicher Motiv: eine rote Christbaumkugel mit goldener „Skyline“ von Jülich mit den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt. Sie sind nicht nur mit fair gehandelter Schokolade gefüllt, sondern haben ein komplett plastikfreies Innenteil, so dass der Kalender nach Ablauf komplett dem Altpapier zugeführt werden kann.

„Der Schokoladenadventskalender ist ein schönes Beispiel dafür, wie sich die Stadt Jülich bereits seit Jahren für mehr Nachhaltigkeit und für den Fairen Handel einsetzt. Ich freue mich, dass dieses Engagement auch durch die Bewerbung als Fairtrade-Stadt weiter bekräftigt und fortgeführt wird.“, so Stefanie Reichenbach als Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik bei der Stadt Jülich.

- Anzeige -

Das Motiv stammt aus der Kollektion der Souvenirs innerhalb der Aktion „Jülich im Advent“. „Für die Weihnachtszeit sind weitere Produkte geplant und wir werden ganz sicher einen Weg finden, den Bürgerinnen und Bürgern in Kürze die Möglichkeit zu geben, kleine Geschenke von Jülichern und für Jülicher erwerben zu können“, so Gisa Stein vom Amt für Stadtmarketing.

Ab sofort sind die Kalender zum Preis von zehn Euro samstags von 10-15 Uhr in der Tourist Information erhältlich oder werden montags bis freitags nach Absprache unter 02461-63418 oder [email protected] ausschließlich am Eingang des Nebengebäudes des Neuen Rathauses an der Kartäuserstraße ausgegeben bzw. auf Wunsch zugeschickt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here