Start Magazin Gesundheit Unterstützung für die Kontaktverfolgung

Unterstützung für die Kontaktverfolgung

Aktuell sind im Kreis Düren 519 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern ist die Zahl der positiven Falle um 40 gestiegen. Leider sind zwei weitere Todeopfer zu beklagen. Gestorben sind eine 83-Jährige und ein 87-Jähriger. "Wir drücken der Familie und den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aus", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 2353 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen ist auf 1788 Personen gestiegen.

223
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Derzeit sind im Kreisgebiet mehrere Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen betroffen. Die Kontaktpersonen wurden und werden ermittelt. Derzeit liegen 61 Menschen nach einer Corona-Infektion in Krankenhäusern des Kreises Düren, davon 13 auf Intensivstationen.

Seit heute verstärkt die Bundeswehr den Kreis Düren bei der Kontaktnachverfolgung. Landrat Wolfgang Spelthahn begrüßte die zehn Soldaten und stellte ihnen kurz das Kreisgebiet vor. „Sie leisten eine enorm wichtige Arbeit“, betonte der Landrat und weiter: „vielen Dank dafür.“ Neben der Bundeswehr wird der Kreis ab dieser Woche auch von Studenten und Abiturienten bei der Kontaktnachverfolgung unterstützt.

- Anzeige -

Die 519 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

  • Aldenhoven: 76 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 280)
  • Düren: 177 (815)
  • Heimbach: 13 (39)
  • Hürtgenwald: 4 (45)
  • Inden: 14 (50)
  • Jülich: 71 (365)
  • Kreuzau: 34 (110)
  • Langerwehe: 10 (124)
  • Linnich: 25 (98)
  • Merzenich: 33 (94)
  • Nideggen: 13 (66)
  • Niederzier: 16 (95)
  • Nörvenich: 13 (60)
  • Titz: 8 (56)
  • Vettweiß: 12 (56)

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 46.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 170,0. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here