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Föderalismus versus Pandemie

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Gut, dass Deutschland föderal organisiert ist. Das föderale System hat sich in der Pandemie bewährt. Wir Deutsche erleben unser Land aufgegliedert in Teile, nämlich in unsere 16 Bundesländer.
Unsere Grundgesetzväter- und mütter haben sich aufgrund der furchtbaren Erfahrungen des Nazi-Zentralismus dem Staatsprinzip des Teilens innerhalb des deutschen Bundes verschrieben. So ist das politische Bündnis (lat. = „foedus“) der Bundesrepublik Deutschland als föderaler Bundesstaat in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben.

In der anhaltenden Krise zeigt sich, dass Deutschland gerade durch diese seine föderale Staatsorganisation und trotz aller weiterhin alarmierenden Entwicklungen bislang recht glimpflich durch die Corona-Zeiten gekommen ist. Dies ist nicht zuletzt auf die regional flexiblen Reaktionsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern zurückzuführen. Nach dem anfänglich zentral verordneten Lockdown haben die Bundesländer respektive deren Ministerpräsident*innen das Zepter in die Hand genommen und möglichst individuelle Lösungen für ihre Regionen gefunden.

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Es ist nun einmal unbenommen, dass die östlichen Bundesländer zumindest bis jetzt bei weitem nicht so durch die Pandemie betroffen sind wie z.B. NRW oder Bayern. Dagegen stemmen sich zentral gelenkte Staaten, wie Frankreich oder England mehr oder minder im Schlingerkurs, damit schwerfällig und unter starken Akzeptanzverlusten bei ihrer Bevölkerung gegen die Krise. Das sieht in Deutschland, wo die politische Willensbildung auf mehrere Ebenen, nämlich auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt ist, ganz anders aus.

Erfolg oder Misserfolg der Pandemiebekämpfung machen vornehmlich drei Kriterien aus:
Die Zahl der Todesopfer, das Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden und die Stabilität des politischen Systems. Daher sind unsere Corona-Maßnahmen, die auf die Menschen, ihre jeweilige Heimat und deren regionalen Besonderheiten sowie die damit einhergehenden unterschiedlichen Infektionsdimensionen zugeschnitten sind, nachvollziehbarer, transparenter und akzeptabler als unitaristische Generaldekrete, wie sie zum Beispiel in unserem Nachbarland Frankreich durch seine Zentralregierung erfolgen.

Je näher die Entscheidungen zu den Bürgerinnen und Bürgern selbst, mithin zu den Bundesländern, die Landkreise und die Kommunen rücken, desto höher ist ihre Akzeptanz und um so größer ist die Bereitschaft der Bürger*innen, ihrer Eigenverantwortung folgend und freiwillig die erforderlichen Verhaltensregeln zu befolgen.

Die Bundeskanzlerin und ihre Regierung haben es im Verbund mit den Ministerpräsident*innen in überwiegender Weise und mehrfach erfolgreich geschafft, den Corona-Maßnahmen einen bundeseinheitlichen Rahmen und Grundlinien zu verleihen, die wiederum den Bundesländern mit Rücksicht auf ihre spezielle Pandemiesituation die Möglichkeit eigener spezifischer Entscheidungen zu überlassen.

Denn wenn in Berlin aufgrund der dortigen verschärften Infektionslage Sperrstunden für die Gastronomie verordnet werden, muss dies nicht zwangsläufig in Rostock der Fall sein. Oder wenn es in Leipzig zu verantworten ist, zu einem Bundesliga-Fußballspiel 3000 Zuschauer zuzulassen, so kann dies in Köln aufgrund der dortigen Infektionsdichte nicht gelten. Denn gemeinsames Ziel aller politisch Verantwortlichen ist und bleibt es, einen zweiten bundesweiten Lockdown zu verhindern.
Dass ein völlig einheitliches Handeln nicht in allen Punkten gelingt, ist daher kein Schaden, sondern eher eine Chance, die uns unser föderales System beschert.

Es ist also eine Fehlanalyse, sich über den „Flickenteppich“ an Regelungen zu beklagen.

In dieser epochalen Pandemiekrise ist allen Bürger*innen zuzumuten, sich über Verhaltensregeln in ihrer jeweiligen Kommune als ihrem persönlichen Lebensbereich zu informieren, etwa über die erlaubte Zahl von Gästen bei privaten Feiern.

Es ist uns mündigen Bürger*innen auch zuzumuten, womöglich in diesem Jahr auf solche Feiern ganz zu verzichten oder von Urlauben in Risikogebieten Abstand zu nehmen sowie Mund-Nasen-Schutz auch auf öffentlichen Plätzen zu tragen.

Den Preis zahlen ansonsten unsere Kinder, wenn die Schulen wieder geschlossen werden müssten, oder unsere Senioren, wenn der Virus erneut die Altenheime mit tödlicher Wirkung überfällt.

Die Eigenverantwortung jedes einzelnen ist gefordert.

Die Politik darf und kann den Bürger*innen die eigene Entscheidung nicht abnehmen, sondern allein Rahmen und Grenzen setzen, was leider einzelne Verantwortungslosigkeit nicht gänzlich ausschließen kann.

Diese Eigenverantwortung wird durch das politische Wirken in unserem föderativ aufgeteilten Bundesstaat ungemein gefördert.

Auf dem Leuchtturm in Form des Stoppsignals gegen die Pandemie mit auch vorauseilend heilender Wirkung stehen unverbrüchlich die AHA-Regeln:

A = Abstand

H = Hygiene

A = Atemschutzmaske,

ergänzt im Winter durch L = Lüften.

Lasst uns unbedingt daran halten, damit wir gesund bleiben!


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